Fundsachen abholen
Die Verlierer von Fundsachen werden aufgefordert, ihre Rechte im Fundbüro der Stadtverwaltung Sondershausen bis zum 31.01.2012 geltend zu machen.
Nach Ablauf dieser Frist werden die eingelagerten Fundgegenstände durch die Stadt Sondershausen im Internet zum Erwerb angeboten.









