Auslegungen / Bekanntmachungen

Festsetzung der Grundsteuer 2023 für die Stadt Sondershausen und deren Ortsteile
Bekanntmachung zum Entwurf der Ergänzungssatzung Nr. 12 „Wohnbebauung Mühlgasse - OT Großfurra“ Stadt Sondershausen
Bekanntmachung zum Entwurf der 3. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Gewerbe- und Industriepark, Glückauf“ Teilbereich II der Stadt Sondershausen - Die öffentliche Auslegung erfolgt zu einem späteren Zeitpunkt

Bekanntmachung rechtskräftiger Bauleitpläne

Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 22 “Sondergebiet Handel – Erfurter Straße“ der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 42 "Katzenellenbogen II" der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 27 "Sondergebiet Hans-Schrader-Straße III " der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung des Bebauungsplanes Nr. 26 "Wohnpark Kurt-Hafermalz-Straße " der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung der Ergänzungssatzung Nr. 11 “Wohnbebauung Auf dem Könige – Bergstraße I“ der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 08 “Wohnbebauung Am Bahnhofsberg – OT Schernberg“ der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 05 "Stockhausen - Fahrschulübungsplatz" der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 62 "Schachtstraße II"
Bekanntmachung der 2. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 18 “Frankenhäuser Straße – Vor dem Wippertor“ der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung der Genehmigung des Bebauungsplanes Nr. 09 Sondergebiet Solarenergie – Auf dem Schwichensberge
Bekanntmachung der Genehmigung der 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 19 "Postplatz - Lohstraße"
Bekanntmachung der Genehmigung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 04 "Windpark Großberndten (SO)“ der Stadt Sondershausen gemäß § 10 (3) BauGB
Bekanntmachung zur Genehmigung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 25 „Wohnbebauung Schersental II“
Bekanntmachung der Ergänzungssatzung Nr. 09 "Wohnbebauung Siedlungsstraße - OT Oberspier"
Bekanntmachung der Genehmigung der 4. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 06 "Windpark Hainleite" der Stadt Sondershausen
Bekanntmachung zur Genehmigung der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet ELSO“

Die vom Stadtrat der Stadt Sondershausen in der Sitzung am 15. Juni 2017, Beschluss-Nr. SR 248-23/2017 beschlossene 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet ELSO“, bestehend aus der Planzeichnung und den textlichen Festsetzungen wurde gemäß § 10 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), zuletzt geändert durch Neufassung des Baugesetzbuches vom 03. November 2017 (BGBl. I S. 3634) durch Bescheid des Landratsamtes Kyffhäuserkreis vom 08. Februar 2018, Az. III.2.2 - 621.41-01700702/6, genehmigt.

Die Erteilung der Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.

Die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet ELSO“ tritt gemäß § 10 Abs. 3 Satz 4 Baugesetzbuch (BauGB) am 28. Februar 2018 in Kraft.

Die genehmigte 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes Nr. 24 „Gewerbegebiet ELSO“ und die Begründung werden im Fachbereich II – Bau und Ordnung der Stadt Sondershausen, Carl-Schroeder-Straße 9, 2. OG während der allgemeinen Sprechzeiten:

Dienstag von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 Uhr
Donnerstag von 9.00 – 12.00 und 13.00 – 15.00 Uhr und
Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr

zu jedermanns Einsicht bereitgehalten und über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Zusätzlich kann die 1. vereinfachte Änderung des Bebauungsplanes im Internet auf der Seite der Stadt Sondershausen unter

Auslegungen/Bekanntmachungen

eingesehen werden.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 und Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Sondershausen unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Falle der in den §§ 39 - 42 BauGB bezeichneten Vermögensanteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantragen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von drei Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.

Ist eine Satzung unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften, die in der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) enthalten oder auf Grund der Thüringer Kommunalordnung erlassen worden sind, zu Stande gekommen, so ist die Verletzung gemäß § 21 Abs. 4 Satz 1 ThürKO unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres nach Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Wurde eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der Jahresfrist jedermann diese Verletzung geltend machen (vgl. § 21 Abs. 4 Satz 3 ThürKO).

Die Lage des Geltungsbereiches der 1. vereinfachten Änderung des Bebauungsplanes ist aus der beigefügten Übersichtkarte (Anlage 1) ersichtlich.

Sondershausen, den 16. Februar 2018

gez. Kreyer
Bürgermeister

Bekanntmachung zur Genehmigung der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 25: „Große Furth I“ (Ortsteil Großfurra)
Bekanntmachung der Genehmigung der Ergänzungssatzung Nr. 10 "Wohnbebauung Hinter den Gärten - OT Immenrode"