
Katalog der Bildungsangebote der Düne zum Download
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Gewalt gegen Kinder
Gewalt gegen Kinder ist ein Phänomen von wachsender Bedeutung. Psychische Gewalt, Vernachlässigung, physische Misshandlung und sexueller Missbrauch von Minderjährigen sind gesellschaftspolitische Probleme ersten Ranges.
Gewalterlebnisse, die Minderjährige erleiden müssen, bestimmen im wesentlichen die späteren Möglichkeiten, als Erwachsene mit Konfliktsituationen umgehen zu können.
Nicht zu unterschätzen ist dabei die Gewalt in der Familie. Sie reicht von Verhaltensweisen, die dem Kind gegenüber Gefühle von Angst, Ablehnung, Überforderung u.ä. vermitteln und dabei den Aufbau eines gesunden Selbstbewusstseins und Selbstvertrauens mindern oder gar nicht erst entstehen lassen. Ebenso kann überfürsorgliches Verhalten der Erwachsenen Gefühle der Wertlosigkeit , Abhängigkeit und Ohnmacht vermitteln. Unzureichende Zuwendung oder der Entzug zum Leben notwendiger Voraussetzungen (z.B. Ernährung, gesundheitliche Fürsorge, Aufsicht, Schutz) führen zur Vernachlässigung der Kinder. Äußere Einwirkungen auf Kinder (z.B. Schläge, Tritte u.ä.) und die Befriedigung der eigenen sexuellen Bedürfnisse von Erwachsenen und älteren Jugendlichen gegenüber Kindern sind ein weiteres direktes Zeichen für Gewalt.
Die Novellierung des SGB VIII durch das Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungs-gesetz (KICK) zum 1. Oktober 2005 hat den Kinderschutz detaillierter geregelt als bisher. Dabei ist es ein zentrales Anliegen, den Schutz des Wohls von Kindern und Jugendlichen nicht nur als Aufgabe des Jugendamtes, als des Trägers der öffentlichen Jugendhilfe zu sehen, sondern auch das Potential der Kinder- und Jugendhilfe in den Einrichtungen und Diensten frühzeitig zu nutzen.
Der in § 8a SGB VIII beschriebene Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung ist daher auch von den Erziehungs- und Familienberatungsstellen wahrzunehmen.
Beratungsstellen für Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatung haben je nach Schwerpunkt spezielle Hilfeangebote.
Zu den Hauptaufgaben unserer Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle, des Starthilfe Sondershausen e. V. gehören die Beratung und therapeutische Unterstützung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen, Eltern, Familien, Erziehungsberechtigten und des erzieherischen Umfeldes insbesondere bei:
Ø Erziehungsfragen und Erziehungsschwierigkeiten
Ø seelischen Problemen
Ø Verhaltensauffälligkeiten
Ø Leistungsproblemen
Ø familiären Krisen
Ø Trennung und Scheidung
Ø Beratung zu Umgangsfragen
Unsere Hilfeangebote richten sich zudem an:
Ø Kinder und Jugendliche, die Gefahren in ihrer körperlichen, seelischen und sozialen Entwicklung ausgesetzt sind durch u. a. körperliche und seelischen Misshandlung, Vernachlässigung und sexuellen Missbrauch
Ø Personen, die Gewalt/Misshandlungen vermuten und helfen wollen
unsere Hilfeangebote hierbei orientieren sich an den Ursachen von Gewalt und dem Prinzip „Hilfe statt Strafe“. Folgende Leistungen können nach den Grundsätzen der Freiwilligkeit, Vertraulichkeit und Anonymität in Anspruch genommen werden: Beratung, Begleitung, Unterstützung und Hilfe bei der Aufarbeitung von Gewalterfahrungen und bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, Abwendung weiterer Gefährdungen, Verarbeitung traumatischer Erlebnisse und Heilung der erlittenen körperlichen und seelischen Verletzungen, bei der Erschließung von Hilfemöglichkeiten vor Ort (Therapie, Frauenhaus...) zur Stärkung der Persönlichkeit.
Unsere Erziehungs-, Familien-, Ehe- und Lebensberatungsstelle ist erreichbar unter der Telefonnummer: 03632 666180. Sie finden uns in Sondershausen in der August-Bebel-Straße 05.
Außerdem können Kinder und Jugendliche in Not- und Krisensituationen das Kinder-Jugend-Sorgentelefon kostenlos unter folgender Telefonnummer anrufen: 0800-0080080.
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Neubau einer Spiel- und Freizeitanlage an der Wipper |
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I n f o r m a t i o n e n zum Landeserziehungsgeld
Die Stadt Sondershausen wird zum 15. Juli 2006 erstmalig Auszahlungen nach dem Thüringer Erziehungsgeldgesetz vornehmen. Das Landesamt für Soziales und Familie wird zum 15. Juni eine Vorauszahlung an die Wohnsitzgemeinden und Verwaltungsgemeinschaften vornehmen, damit zum 15. Juli mit den Zahlungen begonnen werden kann. Innerhalb der nächsten Tage werden den zuständigen Verwaltungen die Antragsformulare zugeschickt. Das Antragsformular umfasst 4 Seiten, ein Informationsblatt mit Hinweisen soll dem Antragsteller das Ausfüllen des Vordrucks erleichtern.
Thüringer Erziehungsgeld wird für Kinder vom 25 bis 36 Lebensmonat, unabhängig vom Einkommen der Berechtigten gezahlt. Weitere Informationen erhalten die Eltern bei der Antragstellung. In der Stadtverwaltung Sondershausen liegt die Zuständigkeit für die Bearbeitung im Fachbereich IV: Soziales, Jugend und Sport, im Gebäude zum „Weißen Schwan“, Markt 04, 99706 Sondershausen.
Protokoll 1. Sondershäuser Wirtschaftsforum


