Thüringer Verordnung zu Regelung infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 vom 24. November 2021

Allgemeinverfügungen des Kyffhäuserkreises zur Anordnung weitergehender infektionsschutzrechtlicher Maßnahmen zur Eindämmung eines erhöhten Infektionsgeschehens im Kyffhäuserkreis

Antrag auf Notbetreuung in Kindertagesbetreuungseinrichtungen und Schulen bis zur Klassenstufe 6

Informationen zur Impfung gegen SARS-CoV-2 in Thüringen

Impfung gegen SARS-CoV-2 in Thüringen

Zur Entlastung der Telefonleitungen in der Vermittlungszentrale (116117) während des ärztlichen Bereitschaftsdienstes wurde eine Anpassung der Aktivzeiten notwendig.
Über die Rufnummer 03643/4950490 können Impftermine zu folgenden Zeiten vereinbart werden:
Montag, Dienstag und Donnerstag von 08:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Mittwoch und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr

Corona-Härtefallhilfen gehen an den Start

Corona-Härtefallhilfen

Die vom Land aufgelegten Corona-Härtefallhilfen gehen an den Start: Ab sofort können Thüringer Unternehmen, die trotz pandemiebedingt schwieriger wirtschaftlicher Lage keinen Zugang zu den regulären Hilfsprogrammen hatten, finanzielle Unterstützung aus dem Sonderprogramm des Bundes und des Landes beantragen. Die Antragstellung erfolgt zentral über die Plattform www.haertefallhilfen.de/thueringen.

Eine Förderung aus dem Sonderprogramm Härtefallhilfen soll besondere pandemiebedingte wirtschaftliche Härten ausgleichen, die nach dem 1. März 2020 entstanden sind. Besondere Härten liegen dann vor, wenn ein Unternehmen in der Corona-Krise außerordentliche Belastungen zu tragen hat, die absehbar dessen wirtschaftliche Existenz gefährden – es zugleich aber die vorhandenen Fördermöglichkeiten von Bund und Land nicht in Anspruch nehmen kann. Das kann zum Beispiel der Fall sein bei

- atypischen Umsatzentwicklungen oder Saisongeschäften, aufgrund derer andere als die üblichen Vergleichszeiträume in Betracht gezogen werden müssen;
- Auseinanderfallen von Bestell- und Lieferzeiträumen;
- Nebenerwerbstätigkeit mit Gewerbeschein (soweit die Einkünfte aus dieser Tätigkeit im Jahr 2019 mindestens 30 Prozent der Gesamteinkünfte betrugen).

„Außergewöhnliche Belastungen“ liegen dann vor, wenn in dem Zeitraum, für den Härtefallhilfen beantragt werden, coronabedingte Umsatzeinbrüche von in der Regel mindestens 30 Prozent zu verzeichnen waren. Insgesamt sei die Förderrichtlinie jedoch bewusst offen formuliert worden, betont Wirtschaftsminister Tiefensee: „Damit sind wir ausreichend flexibel, um auch auf noch unbekannte oder unvorhersehbare Einzelfälle zu reagieren“.

Richtlinie und Erläuterungen zu den Härtefallhilfen sind auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank unter www.aufbaubank.de/foerderprogramme/haertefallfonds abrufbar.

Die Beantragung der Unterstützung erfolgt wie bei den regulären Wirtschaftshilfen über einen Steuerberater. Über die Härtefallanträge entscheidet eine Härtefallkommission, der jeweils ein Vertreter von Wirtschaftsministerium, Finanzministerium und Staatskanzlei sowie der Thüringer Aufbaubank angehören und die von Vertretern der Thüringer Kammern beraten wird. Die Finanzierung des Härtefallhilfen-Programms erfolgt zu gleichen Teilen durch Bund und Land – für Thüringen stellt der Bund knapp 20 Millionen Euro zur Verfügung, die vom Freistaat nach Bedarf kofinanziert werden müssen. Eine Antragstellung ist bis zum 31. Oktober 2021 möglich. Grundsätzlich förderfähig sind Unternehmen mit Sitz in Thüringen; von der Förderung ausgenommen sind öffentliche Unternehmen und Unternehmen, die sich bereits vor dem 31.12.2019 in Schwierigkeiten befanden

Informationen des Thüringer Kompetenzzentrums Wirtschaft 4.0

Informationen des Thüringer Kompetenzzentrums Wirtschaft 4.0

Das Jahr 2020 hat uns durch die Corona-Pandemie vor neue, große Herausforderungen gestellt. Ein Ende ist noch nicht in Sicht und die Situation spitzt sich gerade für kleine und mittlere Unternehmen immer mehr zu. Denn für viele Branchen und Unternehmen stellt der Lock-Down und damit einhergehend Kontakt- und Reisebeschränkungen nach wie vor eine enorme Einschränkung für das Geschäftsmodell und die Arbeitsabläufe dar. Auf der Suche nach Lösungen steht jedes Unternehmen vor unterschiedlichen Herausforderungen und ist gezwungen, Prozesse und Modelle anzupassen.

Auch unser Team vom Thüringer Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0 hat sich angepasst. Dank digitaler Technologien können wir mit Kontaktbeschränkungen weiterhin als die zentrale Erstanlaufstelle für die Thüringer Unternehmen zu den Themen der Digitalisierung da sein: per Videokonferenz und Telefon beraten, in Online-Veranstaltungen Wissen vermitteln und Menschen vernetzen und mit Blogbeiträgen Informationen weitergeben.

Die Digitalisierung hat durch die Corona-Pandemie einen erheblichen Vorschub erfahren. Die Nachfrage nach Möglichkeiten des mobilen Arbeitens und digitalisierten Geschäftsmodellen ist hoch und die Digitalisierung in dieser Krise eine wichtige Chance. Auch in diesem Jahr stehen wir als zuverlässiger Ansprechpartner an der Seite der Unternehmen. Ob Erst- und Orientierungsberatung zur Digitalisierung oder Unterstützungsbedarf bei aktuellen digitalen Herausforderungen stehen wir Ihnen und Ihren Mitgliedsunternehmen gern zur Seite.

In diesem Zusammenhang möchten wir auf unseren Digital-Check hinweisen. Unternehmen können damit eine Selbsteinschätzung vornehmen: Wie digital sind Sie? Wo kann ein Transformationsprozess effizient, ergebnisorientiert und gewinnbringend für die Unternehmen sein? KMU erhalten in der Auswertung nützliche Impulse zu folgenden Themen:

  • Online-Präsenz-Check
  • Geschäftsmodell
  • Technische Optimierungen
  • Finanzierung- und Fördermöglichkeiten
  • Veranstaltungstipps
  • Change-Management

Gemeinsam erarbeiten wir mit den Unternehmen eine Roadmap mit kurz- bis langfristigen Zielen und Umsetzungsschritten innerhalb eines kostenfreies Beratungsgesprächs.

Thüringer Kompetenzzentrum Wirtschaft 4.0
Gustav-Freytag-Str. 1 (ThEx-Gebäude)
99096 Erfurt

Hilfe für Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Sondershausen

Informationen und Formulare für Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Sondershausen

Gewerbesteuerentlastung in Zeiten der Coronapandemie auf der Grundlage der steuerpolitischen Unterstützungsmaßnahmen der Länder

Den von der Coronapandemie nachweislich unmittelbar und erheblich betroffenen Unternehmen soll schnell und unbürokratisch geholfen werden. Es wird aktuell davon ausgegangen, dass alle durch Allgemeinverfügung zur Schließung verpflichteten Unternehmen nachweislich unmittelbar betroffen sind und bei diesen vermutlich erhebliche finanzielle Einbußen vorliegen.
Betroffene können bis Ende des Jahres 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse einen Antrag auf Stundung der fälligen oder fällig werdenden Gewerbesteuern im Jahr 2020 an die Stadt Sondershausen stellen. Auf Stundungszinsen wird verzichtet.
Um eine schnelle Entlastung zu gewährleisten, wird eine unbürokratische Antragsprüfung vorgenommen. Die Unternehmen erhalten, auch wenn noch nicht alle Nachweise vorliegen, einen vorläufigen Stundungsbescheid. Die fehlenden Unterlagen können später nachgereicht werden.
Darüber hinaus teilen wir mit, dass für die Betroffenen die Vollstreckung bis zum 31.12.2020 ausgesetzt werden kann und Säumniszuschläge ebenfalls bis zum 31.12.2020 erlassen werden können, sobald wir davon Kenntnis haben.
Unternehmen, die nicht durch Allgemeinverfügung zur Betriebsschließung verpflichtet sind, aber durch die Pandemie ebenfalls in Zahlungsschwierigkeiten geraten, können auch die Stundung der fälligen Gewerbesteuern im Jahr 2020 unter Darlegung ihrer Verhältnisse beantragen.
Den Antrag und Informationen erhalten Sie auf unserer Homepage www.sondershausen.de oder auf telefonische Anfrage unter 03632-622510. Ebenfalls auf unserer Homepage eingestellt, ist der Antrag auf Steuererleichterungen, den Sie an das Finanzamt stellen können.
Sondershausen, 30.03.2020
Steffen Grimm
Bürgermeister der Stadt Sondershausen

Sehr geehrte Unternehmerinnen und Unternehmer der Stadt Sondershausen,

im Zuge der Corona-Pandemie kommen auf uns alle sehr schwere Zeiten zu, insbesondere sicher auf Sie und Ihr Unternehmen. Wir werden deshalb alles uns Mögliche tun, um Sie zu unterstützen. Sicher haben Sie selbst bereits erste Schritte zur Hilfe unternommen, vielleicht können Sie aus den nachfolgenden Informationen zu gegenwärtigen Hilfsprogrammen jedoch noch weiteren Nutzen ziehen.

  1. Gewerbesteuerentlastung: Im Anhang finden Sie das pdf. zur Stundung Ihrer Gewerbesteuer. Bitte reichen Sie dies postalisch bei der Stadtverwaltung, Markt 7, 99706 Sondershausen ein.
  1. Miet- und Pachtentlastung: Ebenfalls im Anhang befindet sich ein pdf. für die Stundung Ihrer Miet- und Pachtverhältnisse. Bitte reichen Sie dies postalisch bei der Stadtverwaltung, Markt 7, 99706 Sondershausen ein.
  1. Unter diesen Links finden Sie die Informationen zu den aktuellen Hilfsangeboten auf Landesebene übersichtlich zusammenfasst: 
  1. Unter diesem Link finden Sie die Informationen zu den aktuellen Hilfsangeboten auf Bundesebene übersichtlich zusammenfasst:
  1. Die Agentur für Arbeit informiert Unternehmen zum Kurzarbeitergeld:
    https://www.arbeitsagentur.de/news/corona-virus-informationen-fuer-unternehmen-zum-kurzarbeitergeld 
  1. Wer aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten muss und dadurch Verdienstausfall erleidet, kann gegebenenfalls Entschädigung beantragen: Merkblatt

Eine Übersicht für unsere Thüringer Unternehmen zu allen Themen und Fragen rund um die Corona-Pandemie finden Sie auf der Internetseite der Landesentwicklungsgesellschaft Thüringen: https://www.leg-thueringen.de/corona

Gern nutzen Sie unser Schreiben, um auch Unternehmerinnen und Unternehmer aus Ihrem Umfeld zu informieren.

Für Feedback und weitere Wünsche sind wir für Sie da:  Sachgebiet Wirtschaftsförderung, Tel. 03632 / 622 510
E-Mail: wifoe@sondershausen.de

Bitte bleiben Sie gesund!

Hilfe für Betroffene

Die "Düne" hilft

In dieser besonderen Zeit sind Hilfe und Solidarität ein großes Zeichen der Verbundenheit! Sie ist in Stadt und Land zu spüren. Auch bei uns und über die Plattform Sondershäuser Einkaufshilfe melden sich viele Sondershäuser*innen, die in der Corona-Krise helfen wollen. Herzlichen Dank dafür!
Sie gehören zur Risikogruppe, sind körperlich eingeschränkt und benötigen dringend Lebensmittel oder anderes für Ihre Grundversorgung? Die Düne hilft ehrenamtlich.
Unter der Telefonnummer 03632/700410 oder der
Mailadresse "hilfe@duene-sondershausen.de" gibt es Hilfe und Unterstützung.
Oder benutzen Sie einfach diesen Link

Informationen des Landratsamtes zu Corona

Informationen des Landratsamtes zu Corona

Weitere Informationen zu Corona

Landesregierung und Bund
Finanzhilfen für wirtschaftlich betroffene Unternehmen

Welche Finanzhilfen stehen aktuell für Unternehmen zur Verfügung, die wirtschaftlich von Corona betroffen sind? Diese Frage beantwortet die Thüringer Aufbaubank auch für betroffene Unternehmen in Sondershausen auf ihrer Internetseite.
Anträge für die Soforthilfe bis 30.000,-€ für Einzelunternehmer sowie Kleinst- und Kleinunternehmen bis maximal 50 Mitarbeiter können bei der TAB gestellt werden. In diesem Zusammenhang warnt die Aufbaubank jedoch vor aktuell kursierenden falschen Anträgen auf Soforthilfe.
Angenommen werden ausschließlich die offiziellen Dokumente, die auf der Internetseite der Thüringer Aufbaubank (https://aufbaubank.de/) zu finden sind.
Auch der Bund hat Maßnahmen zur Stärkung der Wirtschaft beschlossen und bietet ebenfalls online unter der Seite des Bundeswirtschaftsministeriums seine Hilfe an. (https://www.bmwi.de/)
Weiter wird darauf hingewiesen, dass Personen, die aufgrund des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) ein Tätigkeitsverbot einhalten müssen und dadurch Verdienstausfall erleiden, gegebenenfalls Entschädigung beantragen können. Dies geschieht ebenfalls online über die Seite www.thueringen.de. Unter dieser Adresse hat das Landesverwaltungsamt ein Merkblatt und weitere Informationen bereitgestellt, die den betroffenen Personen die Antragsstellung erleichtern.
Darüber hinaus steht die Bürgerhotline des Landratsamtes Kyffhäuserkreis unter der Nummer 03632/741444 für alle Anliegen im Zusammenhang mit der Corona-Krise zur Verfügung.

Bundesagentur für Arbeit

Informationen für Kulturschaffende in Thüringen

Informationen für Kulturschaffende in Thüringen

Für Thüringer Kultureinrichtungen und selbständige Kulturschaffende haben wir kompakte Informationen zum Coronavirus sowie zum Umgang mit den Folgen der Veranstaltungsabsagen und Schließungen zusammengestellt. Natürlich erheben wir keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Soweit es uns möglich ist, werden wir die Informationen laufend aktualisieren und erweitern.

Internetplattform für den regionalen Handel Thüringen - Informationsportal "Thüringen packt's"

Informationsportal "Thüringen packt's"

Kreative Ideen und neue Geschäftsmodelle – Thüringens Unternehmen sind auch in der Corona-Krise für Sie da.