Frühjahrsputz und Beginn der maschinelle Straßenreinigung

Frühjahrsputz in Sondershausen

Der Frühling steht in den Startlöchern. Die ersten Frühjahrsblüher schmücken die Vorgärten und Rabatten. Deshalb ruft der Fachbereich Bau & Ordnung der Stadt Sondershausen vorsorglich alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte zum „Frühjahrputz“ auf. Jeder Bürger sollte seinen Teil dazu beitragen und sich für ein gepflegtes Stadtbild einsetzen. Deshalb soll an die Einhaltung der Straßenreinigungssatzung erinnert werden. Diese besagt, dass mindestens einmal im Monat und nach Bedarf, die Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat jeder Art (z.B. Hundekot, Glasscherben etc.) verpflichtend ist. Ebenfalls von Unrat und groben Verschmutzungen sind Rasen- und Grünflächen, Böschungen, Stützmauern u.ä. zu befreien. So können sich Spaziergänger und Gäste über eine saubere Stadt erfreuen.

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Beginn der maschinellen Straßenreinigung 2024

Die Stadtverwaltung Sondershausen teilt mit, dass die maschinelle Straßenreinigung entsprechend der Witterungsbedingungen für das Jahr 2024 seit dem 1. März gemäß der Satzung über die Straßenreinigung im Gebiet der Stadt Sondershausen wieder begonnen hat. Durch die regelmäßige Überarbeitung des Tourenplanes kam es zu Änderungen, worüber die Anlieger gesondert informiert wurden. Hinweis: Fahrzeugführer werden gebeten Verkehrsregelungen im Rahmen der maschinellen Straßenreinigung, wie eingeschränkte Halteverbote die seit dem 1. März 2024 wieder gelten, dringend zu beachten!

 

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