Bürger können Plan über Flächenverteilung von Windkraftanlagen in Thüringen einsehen

Das Thüringer Landesentwicklungsprogramm wird überarbeitet. Einen ersten Entwurf zur Änderung des Landesentwicklungsprogramms hat die Thüringer Landesregierung im November 2022 beschlossen. Inhalt des Programms ist unter anderem die neue Flächenaufteilung für Windkraftpotenziale und die damit in Zusammenhang stehende Erweiterung von Windkraftflächen in Thüringen.

Der Entwurf sieht vor, den vom Bund vorgegebenen Anteil für Windräder von 2,2 Prozent der Landesfläche, nach einheitlichen Kriterien auf die einzelnen Planungsregionen aufzuteilen. Derzeit beträgt der Anteil für ganz Thüringen 0,4 Prozent. Mit dem neuen Entwurf wird Nordthüringen die größte Fläche mit 3,0 Prozent für die Errichtung von Windkraftanlangen zugeteilt. Dies betrifft die Landkreise Kyffhäuserkreis, Eichsfeldkreis, Unstrut-Hainich-Kreis und den Landkreis Nordhausen.

Die Planungsunterlagen sind ab sofort im Internet verfügbar. Die Beteiligung von Behörden sowie der Öffentlichkeit ist vom 16. Januar 2023 bis einschließlich 17. März 2023 möglich. Anregungen zum ersten Entwurf der Teilfortschreibung des Landesentwicklungsprogramms Thüringen können erstmals über eine Online-Beteiligungsplattform vorgebracht werden unter: https://online-beteiligung.de/thueringen/index.php.

Nicht nur die Bürger, auch Vereine, Verbände und Träger öffentlicher Belange können ihre Beteiligung über die Plattform einbringen. Die Überarbeitung betrifft die handlungsbezogenen Raumkategorien, die zentralen Orte und überörtlichen Gemeindefunktionen sowie die mittelzentralen Funktionsräume und Energie.

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