Bürgerbudget für Sondershausen

Ab dem Jahr 2024 erhalten Bürgerinnen und Bürger der Stadt Sondershausen jährlich ein bereitgestelltes Bürgerbudget, für dessen Einsatz eigene Vorschläge eingereicht werden können. Den Weg für das Bürgerbudget ebnete der Stadtratsbeschluss vom 1. Dezember.  Über die zulässigen Vorschläge für das Bürgerbudget stimmen die Bürgerinnen und Bürger direkt ab. Die Stadt Sondershausen stellt hierfür im übernächsten Jahr insgesamt 50.000 Euro zur Verfügung.

Ab Januar haben die Bürger von Sondershausen bis zum 30. April 2023 die Möglichkeit, ihre Vorschläge auf einem dafür vorgesehenen Formular einzureichen, was auf der Homepage der Stadt Sondershausen zum Download bereitstehen oder im Bürgerbüro in Papierform erhältlich sein wird. Im Anschluss prüft die Stadtverwaltung die eingereichten Projektvorschläge hinsichtlich der Kosten und der Umsetzbarkeit. Um das Bürgerbudget in eigens ausgewählte gemeinwohlorientierte Projekte umsetzen zu können, bedarf es nach Prüfung von festgelegten Kriterien einer öffentlichen Abstimmung durch die Bürger.

Was gilt es zu beachten? Vorschläge einreichen und darüber abstimmen dürfen nur Bürger der Stadt Sondershausen ab dem 16. Lebensjahr. Jeder Vorschlag soll bei der Einreichung mindestens 20 Unterstützungsunterschriften von Bürgern der Stadt Sondershausen enthalten. Die Vorschläge müssen sich auf den freiwilligen Aufgabenbereich der Stadt Sondershausen beziehen wie die Kinder- und Jugendarbeit, Seniorenarbeit, Kultur, Sport oder Tourismus.

Die Vorschläge dürfen 10.000 € je Einzelmaßnahme nicht überschreiten. Die Maßnahme sollte innerhalb der nächsten zwei Jahre umsetzbar sein, nicht auf Dauer angelegt und keine unverhältnismäßigen Folgekosten, wie Personal, Miete und Unterhalt nach sich ziehen.

Alle Richtlinien zur Einreichung der Vorschläge, Abstimmung und Umsetzung sind  unter Bürgerbudget - Musik- und Bergstadt Sondershausen einsehbar.

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