Baumpflege – aber richtig!

In Sondershausen wurden auf städtischen Boden Bäume von einer Firma nicht fachgerecht geschnitten. Hierdurch entstand ein erheblicher Schaden an den Bäumen. Unverständlich, denn die Baumkontrolleure Babett Knobloch und Christian Duft hatten sowohl klare Anweisungen zum Baumschnitt als auch Empfehlungen für geeignete Fachfirmen gegeben.

Bei einer regelmäßigen Kontrolle wurden notwendige Baumpflegearbeiten bei einem Kindergarten in Sondershausen deutlich. Babett Knobloch hatte eine Kronenpflege angeordnet. Sie überreichte der Kita-Leitung einen genau formulierten Maßnahmenplan und Empfehlungen für geeignete Firmen.

Die empfohlenen Fachfirmen konnten aus Kapazitätsgründen die Leistungen nicht ausführen, aus diesem Grund wurde eine andere Firma aus dem Kyffhäuserkreis gewählt. „Dies wurde so unsachgemäß durchgeführt, dass 9 Bäume baumzerstörend geschnitten wurden. Zum Teil wurden Äste sogar einfach rausgerissen“, erzählt Babett Knobloch. Sie selbst hatte den Schaden entdeckt und ist fassungslos.

Die beiden Baumkontrolleure haben es sich zum Anliegen gemacht, darüber aufzuklären, wie ein korrekter Baumschnitt durchzuführen ist. Unnötige Kappungen und radikale Rückschnitte schwächen Bäume dauerhaft. Der Habitus eines Baumes, d.h. die Kronenform, sollte immer erhalten bleiben, ohne verstümmelte Äste oder radikale Kronenveränderungen. „Eine Krone behält man gut im Griff, indem man ab der Jugendphase schonende Schnitte ausführt. So kann man mit einem Erziehungsschnitt, einer Kronenpflege und wenig Aufwand, den Baum bis ins hohe Alter erhalten, weiß Babett Knobloch. „Mit großen Schnitten entsteht immer ein größerer Schaden, denn ein stark beschnittener Baum treibt verstärkt aus“, sagt Christian Duft.

Die betroffenen Grundstückshalter, an denen unsachgemäße Baumschnitte durchgeführt wurden, geben meist an, sie hätten nicht gewusst, wie es richtig geht. „Deshalb möchten wir jetzt in der Öffentlichkeit darüber aufklären und sind auch Ansprechpartner bei möglichen Fragen“, sagt Babett Knobloch.

Was darf ich als Grundstücksbesitzer und was nicht?

Grundsätzlich gilt: Egal ob Privatbesitzer, Stadt, Land oder andere Behörden - alle unterliegen dem Bundesnaturschutzgesetz. Das besagt, dass während der Schonzeit vom 1. März bis 30. September nur moderate oder nur leichte Pflegeschnitte mit Totholzentnahme erlaubt sind. Hier steht der Vogel- und Insektenschutz an erster Stelle. Leichte Schnitte, also möglichst minimale Eingriffe im Schwach- und Grobastbereich, sind möglich. Natürlich müssen gewisse Regularien eingehalten werden. So muss z.B. die Durchfahrtshöhe für LKWs bei Bäumen an öffentlichen Straßen (Lichtraumprofil) gewährleistet sein. Ansonsten sollte der Baum sich möglichst frei entwickeln können. „Gefahr in Verzug“ Maßnahmen sind, wenn begründet und dokumentiert, immer möglich, da die Abwendung von akuten Gefahren oberste Priorität hat. Die Stadt Sondershausen hat eine gültige Satzung zum Schutz des Baumbestandes.

Was passiert bei zu starkem Baumschnitt?

Wird ein Baum zu stark geschnitten, bedeutet das einen massiven Eingriff. Große Schnitte sind offene Einladungen für Pilze und Pathogene. Pilzbefall, wie an Kappungsstellen, schwächt den Baum massiv und bedroht der Verkehrssicherheit. Viele Bäume sterben dadurch vor ihrer Zeit – eine Katastrophe für den Baum, die Umgebung und uns! Der Baum reagiert verzweifelt und versucht über neuen Trieb (Reiterate) Blattmasse, die bisher den ganzen Organismus versorgt hat, zu ersetzen. Diese wachsen schnell, sind schlecht verankert (Klebeäste) und brechen leicht ab – ein Sicherheitsrisiko! Damit beginnt eine endlose Spirale aus teurer Pflege, um die Reiterate rechtzeitig zu entnehmen. Falsch geschnittene Bäume sind daher viel sturmanfälliger als Bäume mit ordentlicher Kronenpflege.

Der Beste Schnitt ist der, den man nicht sieht. Unnötige Kappungen und radikale Rückschnitte schwächen Bäume dauerhaft. Ein fachgerecht geschnittener Baum behält seinen Habitus (Kronenform), ohne verstümmelte Äste oder radikale Kronenveränderungen.

Gibt es ein Regelwerk oder Richtlinien für die Baumpflege?

Ja, die ZTV-Baumpflege Ausgabe 2017 (Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Baumpflege).

Eine gute Baumpflege ist von Personen durchzuführen, die über ausreichende Fachkenntnisse verfügen, idealerweise sollte man sich notwendige Zertifikate vorzeigen lassen. Z.B. European Tree Worker, Europen Tree Technician, SKT- A, SKT - B, Fachagrarwirt Baumpflege, FLL-zertifizierter Baumkontrolleur. Eine Forstausbildung ist nicht ausreichend!

Wie verhält es sich mit Sträuchern und Hecken?

Bei Sträuchern und Hecken kann man das ganze Jahr über schonende Pflege- und Formschnitte (der jährliche Zuwachs) ausführen. Auf Stock setzen ist nur über die Wintermonate möglich und auch nicht alle Straucharten sind dafür geeignet. Das Roden und Entfernen von Hecken ist, wie beim Fällen und Kappen von Bäumen im Außenbereich, ein Eingriff und sind beim Umwelt-und Naturschutzamt anzumelden.

Welche Gefahr geht von Bäumen bei einem Sturm aus?

Meist rufen in der Stadtverwaltung Bürger an, die vor oder nach einem Sturm wegen eines Baumes Angst um ihr Haus haben. Diese Angst ist jedoch in den meisten Fällen unbegründet. Die Bäume bewegen sich und das ist gut, denn durch die Bewegung nehmen sie die Kraft auf, leiten sie ins Wurzelwerk und schwingen wieder zurück. Würden die Bäume sich nicht bewegen, würden sie alle wie Streichhölzer umfallen oder brechen. Gesunde Bäume, an deren Wurzelwerk nicht gegraben wurde, halten Stürme aus. Die Gefahr, dass durch einen Sturm ein Baum umstürzt, ist, relativ gering. Natürlich gibt es besondere Wetterereignisse. Vor rund fünf Jahren ging durch den Stadtteil Stockhausen eine Windhose, die tatsächlich einige Bäume umfallen ließ. Im Fall eines Schadens greift bis Windstärke 8 die Haftpflichtversicherung. Sturmereignisse über Windstärke 8 werden in der Regel nicht von Versicherungen abgedeckt, da sie als „Höhere Gewalt“ eingestuft sind.

Die Stadt Sondershausen ist verpflichtet, alle Bäume in der Regel einmal im Jahr zu kontrollieren. Bäume, die nicht mehr ganz gesund sind, auch häufiger. Das erfolgt in der Regel durch Inaugenscheinnahme vom Boden aus. Hierbei wird eingeschätzt, wie stabil und vital der Baum ist. Die Daten werden im Baumkataster erfasst und dokumentiert. Wird ein Pflegebedarf festgestellt, wird dieser laut ZTV-Baumpflege beauftragt. Eine Gefahr besteht, wenn die Wurzeln beschädigt oder durchtrennt sind und wenn es massive Fäulnisschäden im Stamm gibt.

Welche Faktoren setzen Bäumen in Sondershausen zu?

Die Trockenheit der vergangenen Jahre macht der Natur überall zu schaffen – auch den Bäumen. Der Baumbestand an Fichten in Sondershausen ist um 80 Prozent zurückgegangen, aber auch Buchen und viele andere heimische Baumarten kämpfen ums Überleben. Ursachen waren die heißen Temperaturen und zu geringer Niederschlag. Im Zuge des Klimawandels kamen auch neue Krankheiten, Schadinsekten und Pilze in unsere Breiten, die mitunter zum sehr schnellen Absterben der Bäume führen.

Des Weiteren haben Baustellen einen großen Anteil an Schäden unserer Bäume, wir weisen fortlaufend auf Baumschutz an Baustellen hin. Jeder Baum, sei es im urbanen Raum, in Gärten und in unseren Wäldern, ist zu schützen!

Welche Strafen gehen mit einem unzulässigen Baumschnitt einher?

Ist falscher Baumschnitt sichtbar, wird ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnet, welches ein Bußgeld als auch Nachpflanzungen bedeuten kann. Allein in diesem Jahr wurden bereits vier unverhältnismäßige und unsachgemäße Fällungen mit Bußgeldern geahndet. In Sondershausen ist dies laut Satzung bis zu 50.000 Euro teuer. Hierfür wird ein Wertgutachten durch einen Sachverständigen erstellt. Aber dieses Szenario ist gar nicht im Sinne von Finanzen erwirtschaften, sondern dient dem Erhalt der Natur und dem Klimaschutz! Wir beraten gerne und geben Tipps. Fachgebiet Tiefbau und Grün steht dabei mit Rat und Tat zur Verfügung.

 

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