Information der Abteilung Steuern und Abgaben

Die Steuer- & Abgabenbescheide vom Januar 2021 behalten nach § 29 des Grundsteuergesetzes ihre Gültigkeit bis zur Änderung bzw. Aufhebung.
Die fälligen Beträge sind unter der Rubrik „Fälligkeiten der Folgejahre“ auf dem Bescheid ersichtlich.
Um künftig unnötige Mahnungen zu vermeiden, nutzen sie die Vorteile des Bankeinzuges und erteilen Sie uns ein SEPA-Lastschriftmandat.

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