Neu im Mai: Fotos für Ausweispapiere müssen digital vorliegen
Wer aktuell im Bürgerbüro in Sondershausen einen neuen Personalausweis oder Reisepass beantragen möchte, muss sich auf eine Neuerung einstellen: Seit 1. Mai 2025 dürfen nur noch digital erstellte Lichtbilder verarbeitet werden. Das heißt, das Passbild gibt es nicht mehr in die Hand, sondern darf ausschließlich nur noch auf einem gesicherten elektronischen Weg übermittelt werden.
Digital biometrische Passfotos können von nun an unkompliziert bei der Antragstellung eines neuen Ausweisdokumentes vor Ort erstellt und sofort für das beantragte Dokument genutzt werden. Dies ist mit einer Gebühr von 6 Euro pro Dokument verbunden. Antragstellende können aber auch weiterhin Lichtbilder bei einem anderen zertifizierten Dienstleister, wie einem Fotografen oder in dafür ausgestatteten Drogerieketten, fertigen lassen. In diesem Fall wird das Lichtbild von diesem Dienstleister digital an das Bürgerbüro übermittelt. Die fotografierten Personen erhalten einen QR-Code, den sie zu ihrem Termin mitbringen müssen.
Das Verfahren der digitalen Bildübermittlung wurde im Gesetz zur Stärkung der Sicherheit im Pass-, Ausweis- und ausländerrechtlichen Dokumentenwesen verankert. Das Bundesgesetz sieht vor, nur noch biometrische Passfotos zu verwenden. Es soll Missbrauch und Manipulation durch Morphing, also das Verschmelzen von Fotos zweier Menschen zu einem Bild, verhindern.