Rechtzeitig informieren und in der Familie besprechen: Grabarten auf dem Sondershäuser Friedhof

Im Zuge der Neukalkulation der Friedhofsgebühren zum 01. Januar 2025 möchte die Stadtverwaltung Sondershausen in den kommenden Wochen in verschiedenen Beiträgen die möglichen Grabarten auf den Friedhöfen in Sondershausen vorstellen.

Neben den weitverbreiteten Urnenwahl- und Urnenreihengräbern sind in den letzten Jahren verschiedene pflegefreie Grabarten dazu gekommen. Es gibt die individuellen Gräber wie z.B. das Partnergrab oder auch Gemeinschaftsanlagen wie z.B. die Urnengemeinschaftsanlage mit Namensnennung. Aber nicht alle Gräber stehen auf jedem Friedhof zur Verfügung. Die richtige Auswahl einer Grabstelle ermöglicht wichtige Schritte in der eigenen Trauerbewältigung. Bei einem aktuellen Todesfall sind Hinterbliebene oft überfordert, viele Entscheidungen sind zu treffen und daher ist es hilfreich, wenn das Thema der Bestattung schon vorher im Kreis der Familie besprochen wurde.

Das Erdwahlgrab

Früher trug diese Grabart entscheidend zur Gestaltung unserer Friedhöfe bei, heute wird sie nur noch selten von Angehörigen gewählt. Die Fläche eines Erdwahlgrabes ist größer als bei anderen Gräbern und kann durch die Angehörigen gestaltet werden. Es bietet die Möglichkeit, das persönliche Gedenken und die Erinnerung an den Verstorbenen zum Ausdruck zu bringen. Dabei sind die Gestaltungsanforderungen der Friedhofssatzung zu berücksichtigen.

Das Erdwahlgrab wird als ein- bis mehrstellige Variante angeboten. Bei dieser Art des Grabes erfolgt die Bestattung in einem Sarg, zusätzlich können pro Sarg noch zwei Urnen beigesetzt werden. Diese Grabstätten werden mit einer Nutzungszeit von 30 Jahren vergeben, die Zeit kann auf Antrag verlängert werden. Eine Grabvergabe zu Lebzeiten für 5 Jahre ist möglich.

Den Ort für die letzte Ruhestätte des Verstorbenen können sich die Hinterbliebenen nach Beratung durch die Friedhofsverwaltung selbst auswählen. Die Kosten dieser Grabstätte belaufen sich bei einem einstelligen Grab auf 2.069,00 €, bei einem zweistelligen Grab auf 3.362,00 €, bei einem dreistelligen Grab 4.654,00 €. Dazu kommen noch die Kosten des Öffnens und Schließen der Grabstelle mit 613,00 €. Diese Grabstätten werden auf dem Sondershäuser Hauptfriedhof sowie auf allen Ortsteilfriedhöfen angeboten.

Bei Fragen, Anregungen und Wünschen nutzen Sie bitte das Beratungsangebot der Friedhofsverwaltung. Wir stehen Ihnen zur Seite und beraten Sie gerne. Die Friedhofsverwaltung erreichen Sie unter der Telefonnummer 03632 - 783221 oder per Mail: friedhof@sondershausen.de.

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