Straßenreinigung und Grünschnitt im Herbst

Der Herbst ist eingezogen. Fallende Blätter, zeigen das deutlich. Dies ist Anlass für den Fachbereich Bau und Ordnung der Stadt Sondershausen alle Grundstückseigentümer oder deren Beauftragte anzuhalten, der Pflicht zur Reinigung der Straßen verstärkt nachzukommen. Um eine „Rutschpartie“ zu vermeiden, ist die regelmäßige Beseitigung von Laub zu dieser Jahreszeit besonders wichtig.

Die Straßenreinigungssatzung sieht eine wöchentliche Säuberung der Straße und des Gehweges von Kehricht, Schlamm, Gras, Unkraut und sonstigem Unrat (z.B. Hundekot, Glasscherben etc.) vor.

Im Herbst ist auch das Beschneiden von Bäumen, Hecken und Büschen erforderlich. Der Verkehrsraum muss über Geh- und Radwegen bis zu einer Höhe von mindestens 2,50 m, über den Fahrbahnen bis zu einer Höhe von 4,50 m freigehalten werden. Der Fachbereich Bau und Ordnung weist deshalb noch einmal darauf hin, die Anpflanzungen fachgerecht zu schneiden.

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