Untere Gewerbebehörde der Stadt Sondershausen zieht ins Landratsamt Kyffhäuserkreis

In der Zeit vom 26.01.2026 bis 30.01.2026 bleiben die Gewerbebehörden des Landratsamtes Kyffhäuserkreis und der Stadt Sondershausen geschlossen.

In dieser Zeit erfolgen der Umzug der Gewerbebehörde der Stadt Sondershausen in das Landratsamt Kyffhäuserkreis sowie werden notwendige technische Anpassungen zur Zusammenlegung vorgenommen. Die Abgabe von Unterlagen ist bei den Mitarbeitern der Pforte im Foyer des Landratsamtes selbstverständlich möglich.

Ab dem 01.02.2026 werden sämtliche gewerberechtlichen Angelegenheiten des Kyffhäuserkreises sowie der Vollzug des Schornsteinfegerhandwerksgesetzes ausschließlich im Landratsamt unter folgenden Kontaktdaten bearbeitet:

Landratsamt Kyffhäuserkreis
Sachgebiet Gewerbe- und Ordnungsangelegenheiten
Markt 8
99706 Sondershausen
Telefon: 03632 / 741 – 161
Telefax: 03632 / 741 – 88874
E-Mail: goa@kyffhaeuser.de

Öffnungszeiten:

Mo: geschlossen
Di: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 Uhr – 12:00 Uhr und 13:00 Uhr – 16:00 Uhr
Fr: geschlossen

Dies betrifft sämtliche gewerberechtlichen Anliegen, von An-, Um- und Abmeldungen über Genehmigungen bis hin zu Auskünften. Die Stadtverwaltung Sondershausen bleibt weiterhin Ansprechpartner für wirtschaftsfördernde Maßnahmen und die Stärkung des lokalen Handels vor Ort.

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