Vereinsförderrichtlinie der Stadt Sondershausen

Die Stadt Sondershausen veröffentlicht eine aktualisierte Version ihrer Vereinsförderrichtlinien. Die neue Vereinsförderrichtlinie enthält neue Ausführungen zur Prioritätensetzung der förderberechtigten Vorhaben. Künftig werden Vorhaben, die sich insbesondere mit der Kinder- und Jugendarbeit auseinandersetzen, bei der Mittelvergabe bevorzugt, ebenso wie Veranstaltungen im besonderen Interesse der Stadt. Nachranging bewilligt werden sollen Anträge zur Förderung von Ausgaben für Miet- und Betriebskosten. Darüber hinaus wurden kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen sowie die Gründe für einen eventuellen Ablehnungsbescheid eindeutiger formuliert. Die überarbeitete Richtlinie soll ab 01.08.2023 Anwendung finden.

Die Vereine tragen durch ihre sozialen, kulturellen und sportlichen Aktivitäten bedeutend zum gesellschaftlichen Leben der Stadt Sondershausen bei. Im Wissen um diesen unverzichtbaren Beitrag und als Anerkennung der Leistungen in der ehrenamtlichen Vereinsarbeit fördert die Stadt Sondershausen die Vereine nach Maßgaben einer Vereinsförderrichtlinie, die eine möglichst einheitliche, gerechte und transparente Förderung im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel gewährleisten soll. Die Richtlinie war erstmals zum 01.01.2021 in Kraft getreten.

Folgende Bereiche sind Bestandteil dieser Richtlinie:

  • Kulturförderung
  • Sportförderung
  • Jugendförderung
  • Sozial- und Seniorenförderung

Die Anträge auf Förderung sind schriftlich unter Verwendung des vorgesehenen Antragsvordrucks bis zum 30.03. für das laufende Jahr an die

Stabsstelle 4.0 – Kultur/Tourismus/Wirtschaftsförderung
Stabstelle 4.0.1 Kultur und Veranstaltungen
Markt 7
99706 Sondershausen

zu richten. Unsere Ansprechpartnerin Frau Bose steht Ihnen diesbezüglich gern zur Verfügung:

Telefon: 03632 622 701
E-Mail: kultur@sondershausen.de