Regeln und Hinweise zum Mängelmelder Sondershausen

Im Folgenden finden Sie Regeln und Hinweise, die Ihnen die Nutzung unseres Mängelmelders erläutern und erleichtern sollen.

Allgemeines

1. Was ist der Mängelmelder?
Der Mängelmelder ist Ihr direkter Draht in Ihre Stadtverwaltung Sondershausen. Schnell und unbürokratisch informieren Sie damit im Rathaus über Schäden und Ärgernisse im Stadtgebiet.

2. Nettiquette
Die Arbeit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Stadtverwaltung Sondershausen basiert auf folgenden Grundansätzen: Gemeinwohl, Verantwortung, Respekt und Vertrauen. Dies gilt ebenso für die Kommunikation mit Ihnen. Um dem gerecht zu werden, gelten die folgenden Dialogregeln basierend auf der Ebene der Netiquette.

Unsere Regeln und Hinweise sollen eine rasche Bearbeitung des gemeldeten Mangels ermöglichen. Beiträge, die gegen diese Regeln verstoßen, werden von der Stadtverwaltung nicht berücksichtigt.

3. Freigabe von Mängeln
Jede Mangelmeldung wird hinsichtlich dieser Regeln geprüft. Erst wenn die Überprüfung erfolgreich war, wird die Mangelmeldung für die Bearbeitung freigegeben. Die Freigabe von Mängeln findet ausschließlich zu den Dienstzeiten der Stadtverwaltung Sondershausen statt. An Samstagen, Sonn- und Feiertagen erfolgt keine Bearbeitung.

4. Respekt und Sachlichkeit
Beschreiben Sie den Mangel so präzise wie möglich. Melden Sie einen Mangel nicht mehrfach. Formulieren Sie Mängel sachlich und wertungsfrei. Verzichten Sie bei der Formulierung auf Unterstellungen, Beleidigungen und sarkastische, doppeldeutige oder politische Statements. Schimpfwörter, Bedrohungen, abwertende Pauschalisierungen und strafrechtlich relevante Äußerungen werden nicht geduldet, nicht bearbeitet und zur Anzeige gebracht.

5. Was geschieht mit meinen persönlichen Daten?
Ihre personenbezogenen Daten werden vertraulich behandelt. Personenbezogene Daten – sowohl Ihre eigenen als auch von anderen – werden nicht auf der Seite veröffentlicht. Dies gilt für Nummernschilder, Fotos auf denen Personen erkennbar sind, sowie sämtliche Kontaktdaten (Adressen und Telefonnummern).

Ihre Kontaktdaten können nur die für den Mängelmelder und den Mangel zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sehen. Eine über diese fachliche Notwendigkeit hinausgehende Weitergabe Ihrer Daten erfolgt nicht. Ebenso erfolgt keinerlei automatische oder manuelle Weiterverarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten.

Mängel im Sinne des Mängelmelders

6. Welche Anliegen kann ich eingeben?
Wir bieten Ihnen eine Reihe von Kategorien zur Auswahl an, in dessen Rahmen Sie infrastrukturelle Mängel bzw. Probleme wie Straßenschäden oder Vermüllung melden können.

Wir hoffen, mit diesen angebotenen Kategorien alle zu erwartenden Probleme abgedeckt zu haben. Sollte das einmal nicht der Fall sein, verwenden Sie bitte die Kategorie „Sonstiges“. Andere Wünsche und Hinweise, die eine weitergehende Erläuterung bzw. einen Dialog zu den Hintergründen erfordern, können Sie direkt über unser Kontaktformular auf www.sondershausen.de an die Stadtverwaltung Sondershausen geben.

7. Wie wird mein Anliegen erledigt?
Ihr Anliegen wird durch die betreffenden Fachbereiche der Stadtverwaltung Sondershausen weiterbearbeitet und schnellstmöglich erledigt bzw. an die zuständigen Behörden oder an externe Dienstleister weitergegeben.

8. Für welche Orte kann ich Anliegen einreichen?
Wir bieten diesen Online-Service für die angegebenen Kategorien im Stadtgebiet Sondershausen und allen Ortsteilen an.

Bei Anliegen außerhalb des Stadtgebietes sowie Flächen, Gebäuden oder Gegenständen (z. B. Privat, Gewerbe, Deutsche Bahn) können wir leider nicht weiterhelfen. Aus Datenschutzgründen bitten wir Sie um Verständnis, dass wir keine Angaben zu Eigentumsverhältnissen von z. B. Grundstücken oder Fahrzeugen mitteilen können.

9. Welche Anliegen werden nicht abgedeckt?
Unser Mängelmelder fokussiert sich auf infrastrukturelle Themen „im weitesten Sinne“, d.h. Straßenschäden, wilder Müll, defekte Verkehrsschilder.

Ihr Anliegen betrifft einen Gegenstand, eine Fläche oder ein Gebäude, welches rechtlich nicht zur Stadtverwaltung Sondershausen  gehört (z. B. private oder Landes- oder Bundeseinrichtungen)? Die Stadtverwaltung darf hier aus rechtlichen Gründen nicht tätig werden. Sofern Anliegerpflichten bestehen, wird Ihr Anliegen weiterbearbeitet und Kontakt mit der Eigentümerin oder dem Eigentümer aufgenommen.

Bitte melden Sie KEINE Notfälle. In dringenden Notfällen bzw. einer akuten Gefährdung wenden Sie sich bitte sofort telefonisch direkt an die Polizei (110) bzw. Feuerwehr/Rettungsdienst (112).

Im Mängelmelder werden zudem keine allgemeinen Beschwerden, Anzeigen, Vorschläge oder Meinungsäußerungen bearbeitet. Nutzen Sie dafür bitte die zuständigen Stellen.

Beschwerden über natürliche oder juristische Personen, verwaltungstechnische oder sonstige Prozesse sind ebenso wie allgemeine oder konkrete Verbesserungsvorschläge zu behördlichen Abläufen im Mängelmelder fehl am Platz.

Fokussieren Sie sich auf nachweisbare Mängel an Orten, mit denen Sie häufig in Berührung kommen, und belegen Sie diese optimaler Weise durch ein oder mehrere Fotos.

10. Ist es wirklich eine Hilfe, wenn ich Mangelhinweise für meine Verwaltung einstelle?
Auf jeden Fall! Sie helfen uns, Mängel und Schäden frühzeitig zu erkennen und zu beheben, bevor Folgeschäden auftreten, die dann eventuell deutlich aufwändiger zu beheben sind. Damit helfen Sie, Steuergelder sinnvoll einzusetzen!

11. Links, Werbung, sachfremde Inhalte, Zitate
Werbung, Kettenbriefe sind nicht zulässig. Dies gilt auch für Linksetzungen, welche nicht im Zusammenhang mit dem gemeldeten Mangel stehen. Geben Sie bitte bei Zitaten eine nachvollziehbare Quelle an.

12. Übersicht der Kategorien

  • Ampel
  • Defekte Verkehrszeichen
  • Laterne / Beleuchtung
  • Müll / Sperrmüllablagerungen
  • Schlagloch /Straßenschäden
  • Spielplatz
  • Sportanlage
  • Stadtbäume / Stadtgrün
  • Städtische Papierkörbe
  • Stadtwald
  • Wanderwege
  • Straße / Gehweg / Radweg
  • Straßeneinlauf
  • Straßenreinigung
  • Sonstiges

Reaktionszeiten

13. Wie schnell werden meine Eingaben bearbeitet?
Wann wird mein Anliegen erledigt?
Grundsätzlich bemühen sich die Mitarbeiter unser Verwaltung, Ihre Eingaben schnellstmöglich zu bearbeiten.

Ihr Anliegen wird demensprechend unverzüglich an die zuständige Fachabteilung gemeldet. Hier wird unter Berücksichtigung der personellen und technischen Möglichkeiten zeitnah reagiert.
Wie schnell ein Anliegen erfolgreich bearbeitet werden kann, das lässt sich nicht einheitlich bestimmen, da mitunter auch sehr unterschiedliche Zuständigkeiten bestehen. Neben der Stadt können auch Land, Bund oder private Eigentümer für die Beseitigung von Mängeln zuständig sein.

14. Bekomme ich eine Rückmeldung?
Ja, wenn Sie eine E-Mailadresse hinterlegt haben, dann erhalten Sie Eingangsbestätigung.

Ein Hinweis in eigener Sache: Unsere Regeln und Hinweise wurden für eine respektvolle Kommunikation erstellt. Die Redaktion behält sich vor, diese Regeln abzuändern oder zu ergänzen. Solche Änderungen werden hier bekannt gegeben.

Strukturelle Hinweise zum Mängelmelder selbst

15. Sollte zu jedem Mangel ein Foto hochgeladen werden?
Das Hochladen eines Fotos ist keine Pflicht, es hilft uns jedoch ungemein, den Mangel schnell und konkret zu bearbeiten. Deswegen bitten wir darum, wenn möglich, immer ein Bild mit hochzuladen.

16. Lizenz und Urheberrecht
Mit der Bereitstellung des Fotos willigen Sie in eine unentgeltliche Nutzung dessen durch die Stadtverwaltung Sondershausen zum vorgesehenen Zweck des Mängelmelders ein. Wird die Stadtverwaltung Sondershausen bei Verwendung des Fotos wegen der Verletzung von Urheber- und/oder Persönlichkeitsrechten in Anspruch genommen, so verpflichten Sie sich, die Stadt bei einer möglichen Abwehr der Ansprüche zu unterstützen und sie im Übrigen von Schadensersatzverpflichtungen freizustellen. Die Stadtverwaltung Sondershausen wird Sie unverzüglich bei einer Inanspruchnahme unterrichten und Sie einbeziehen. Voraussetzung hier ist die Angabe ihrer persönlichen Daten bei der Eingabe des Mangels.
Meldungen und Fotos mit offensichtlichen Verletzungen von Urheber- und/oder Schutzrechten werden durch die Redaktion des Mängelmelders gelöscht bzw. nicht verwendet. Achten Sie bitte darauf, dass auf Bildern keine personenbezogenen Daten (wie Personen, Nummernschilder, Straßennamen/Hausnummern) zu sehen sind.

17. Muss die genaue Position des Mangels immer angegeben werden?
Ja, bitte lassen Sie Ihre Position durch den GPS-Sensor Ihres Gerätes bestimmen oder markieren Sie den Ort möglichst genau in der Karte. Geben Sie, wenn möglich, eine genaue Adresse an. Prüfen Sie bitte bei der automatischen Lokalisierung die Position und korrigieren Sie diese gegebenenfalls nochmals, bevor Sie den Mangel absenden.