Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

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Leistungen
Abfälle anzeigen von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
Alten-/Pflegeheim: Betrieb - Anzeige
Änderung der Erbringung grenzüberschreitender Dienstleistungen im zulassungspflichtigen Handwerk anzeigen
Änderungen im Berufsregister für Steuerberater melden
Anerkennung von Erzeugerzusammenschlüssen landwirtschaftlicher Qualitätsprodukte
Anmeldung nicht lizenzpflichtiger Postdienstleistungen (Aufnahme, Änderung und Beendigung)
Antrag auf lebensmittelrechtliche EU-Zulassung von Lebensmittelbetrieben
Anzeige der Tätigkeit als Hebamme Entgegennahme
Anzeige einer selbstständigen Tätigkeit in einem Heilberuf Entgegennahme
Anzeige für Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen (Biostoffen) nach § 16 Biostoffverordnung
Anzeige von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Festmist oder Silagesickersaft
Anzeigen zur Durchführung von Abbruch- und Sanierungsarbeiten mit Asbest oder asbesthaltigen Materialien an oder in bestehenden Anlagen, Bauten oder Fahrzeugen (Anhang I Nr. 2.4.2 Gefahrstoffverordnung)
Architektenkammer - Anzeige der berufspraktischen Tätigkeit unter Aufsicht
Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Absolventen)
Architektenkammer - Eintragung in das Verzeichnis der freiwilligen Mitglieder (Ruheständler)
Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter
Architektenkammer - Recht zur Führung von geschützten Berufsbezeichnungen durch auswärtige Dienstleister
Architektenkammer Eintragung einer Kapitalgesellschaft beantragen
Architektenkammer Eintragung einer Partnergesellschaft beantragen
Arztregister Eintragung beantragen
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Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.