Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Abfälle anzeigen von abfallwirtschaftlichen Tätigkeiten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von nicht gefährlichen Abfällen müssen Sie diese Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Wenn Sie diese Tätigkeit mit gefährlichen Abfällen durchführen und von der Erlaubnispflicht befreit sind (zum Beispiel wirtschaftliche Unternehmen, Entsorgungsfachbetriebe, EMAS-Betriebe), müssen Sie Ihre Tätigkeit ebenfalls anzeigen und dieser Anzeige zusätzliche Unterlagen beifügen.

Haben Sie Ihre Tätigkeit bereits angezeigt und Ihre Angaben haben sich wesentlich geändert, so müssen Sie die Anzeige erneut erstatten.

Die Anzeigepflicht gilt sowohl für nationale als auch grenzüberschreitende Abfallverbringungen.

Teaser

Wenn Sie nicht gefährliche Abfälle sammeln oder befördern oder mit diesen handeln wollen, müssen Sie die Tätigkeit bei der zuständigen Behörde anzeigen.

Verfahrensablauf

  • Wollen Sie erstmalig als Sammler, Beförderer, Händler und Makler von Abfällen eine Tätigkeit aufnehmen oder wesentliche Angaben zu Ihrer Tätigkeit ändern, zeigen Sie diese bei der zuständigen Behörde an.
  • Per Mail oder mithilfe des Online-Formulars geben Sie dazu Ihre Daten an und reichen die erforderlichen Unterlagen ein.
  • Die Behörde sendet Ihnen gegebenenfalls eine Bestätigung Ihrer Anzeige zu und kann Ihre Tätigkeit
  • von Bedingungen abhängig machen,
  • und/oder sie zeitlich befristen,
  • oder mit Auflagen versehen,
  • oder sie vollständig untersagen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Abfallbehörde des Landkreises beziehungsweise der kreisfreien Stadt, in dem/der das Unternehmen seinen Hauptsitz hat.

Bei elektronischer Anzeige wird diese automatisch an die zuständige Behörde weitergeleitet.

Die elektronische Anzeige kann auch über die Zentrale Koordinierungsstelle Abfall erstellt werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ihre abfallrechtliche Betriebsnummer(n) als Sammler, Beförderer, Makler bzw. Händler von Abfällen (soweit Ihnen bereits erteilt)
  • die Vorgangsnummer Ihrer erstmaligen Anzeige (nur, wenn Sie eine Änderungsanzeige erstellen möchten)
  • Ihre Gewerbeanmeldung (soweit eine Pflicht zur Gewerbeanmeldung besteht)
  • ein Auszug aus dem Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister (soweit ein Antrag erfolgt ist)
  • Wenn Sie von der Erlaubnispflicht beim Umgang mit gefährlichen Abfällen befreit sind: Ihr Entsorgungsfachbetriebezertifikat bzw. Ihre Registrierungsurkunde als zertifizierter EMAS-Betrieb (soweit Ihr Betrieb eine entsprechende Zertifizierung besitzt; in Form einer PDF-Datei mit einer maximalen Dateigröße von 2 MB)
  • einen Nachweis einer Betriebs- und Umwelthaftpflichtversicherung (soweit eine solche besteht)
  • Nachweise für die Fachkunde der für die Leistung und Beaufsichtigung des Betriebes verantwortliche Personen

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 5,00 – 5.000,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Anzeige muss vor Aufnahme der Tätigkeit des Sammelns, Beförderns, Handelns oder Makelns erstattet werden.

Anträge / Formulare

  • Schriftform erforderlich: Ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Was sollte ich noch wissen?

  • Sammler und Beförderer von Abfällen haben bei Ausübung ihrer Tätigkeit eine Kopie oder einen Ausdruck der von der Behörde bestätigten Anzeige mitzuführen.
  • Eine abgeschlossene Notifizierung ersetzt nicht die Anzeige.
  • Entsorgungsfachbetriebe und EMAS-registrierte Betriebe, die die Befreiung von der Erlaubnispflicht in Anspruch nehmen, haben Folgezertifikate und Folgeregistrierungsurkunden der zuständigen Behörde unaufgefordert vorzulegen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Umwelt, Energie und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

19.01.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.