Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Hochwasser 2013 Information zur Soforthilfe
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Angesichts der hohen, durch das Hochwasser hervorgerufenen Schäden stellt die Bundesregierung 100 Mio. Euro Soforthilfe für die von der Hochwasserlage betroffenen Bundesländer zur Verfügung. Die Soforthilfe der Bundesregierung wird an die Bundesländer gezahlt. Verwaltungsvereinbarungen, die die Auszahlungskriterien regeln werden, sind derzeit in Vorbereitung. Die Soforthilfen an die Betroffenen werden über die Bundesländer ausgezahlt.

An der Bewältigung der durch die Hochwasserlage eingetretenen Schäden wird sich die Bundesregierung mit 100 Mio Euro Soforthilfen beteiligen. Voraussetzung für die Auszahlung der Soforthilfe des Bundes ist die Auflage von Soforthilfeprogrammen der betroffenen Länder.

Mit den betroffenen Ländern wurden bereits Gespräche mit dem Ziel einer zügigen Umsetzung der Soforthilfemaßnahmen des Bundes geführt. Die Einzelheiten werden mit den jeweils zuständigen Ministerien der Länder vereinbart. Die diesbezüglichen Verwaltungsvereinbarungen sind gerade in Vorbereitung. Sobald diese unterzeichnet sind wird sich der Bund zu 50% an den Kosten der Soforthilfe beteiligen; die verbleibenden 50% zahlt das jeweils betroffene Bundesland.

Das Bundesministerium des Innern ist zuständig für die Soforthilfeprogramme „Haushalt/Hausrat“ sowie „Ölschäden an Gebäuden“ und für einen einzurichtenden „Härtefonds“.

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern

Fachlich freigegeben am

07.06.2013
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.