Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) Änderung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Dem Arbeitgeber werden die Lohnsteuerabzugsmerkmale elektronisch seit dem zweiten Kalendervierteljahr 2012 zur Verfügung gestellt.

Die für das Lohnsteuer-Abzugsverfahren maßgebenden Merkmale, wie Steuerklasse, gegebenenfalls der Faktor dazu, Zahl der Kinderfreibeträge, andere Freibeträge, aber auch das Kirchensteuerabzugsmerkmal werden von der Finanzverwaltung für alle Arbeitnehmer in einer zentralen Datenbank gespeichert. Die Finanzverwaltung stellt den Arbeitgebern diese Informationen zum elektronischen Abruf bereit (ELStAM - Elektronische LohnSteuerAbzugs Merkmale).

Bei Beschäftigungsbeginn hat der Arbeitgeber den Arbeitnehmer bei der Finanzverwaltung anzumelden, die von der Finanzverwaltung bereitgestellten ELStAM abzurufen, in das Lohnkonto zu übernehmen und sie für die Dauer des Dienstverhältnisses anzuwenden. Etwaige Änderungen teilt die Finanzverwaltung dem Arbeitgeber mittels Änderungslisten elektronisch mit. Der Arbeitgeber weist die beim Lohnsteuerabzug berücksichtigten ELStAM in der jeweiligen Lohn-/Gehalts-/Bezügeabrechnung aus.

Gehen Sie ein neues Dienstverhältnis ein, benötigt Ihr neuer Arbeitgeber für den ELStAM-Abruf folgende Angaben:

  • Steueridentifikationsnummer (IdNr.),
  • Geburtsdatum,
  • Mitteilung, ob es sich um eine Hauptbeschäftigung oder Nebenbeschäftigung handelt,
  • und außerdem bei einem Nebenarbeitsverhältnis: ob und in welcher Höhe ein vom Finanzamt festgestellter Freibetrag bei Steuerklasse VI abgerufen werden soll.

Je nachdem, ob die Besteuerung im Rahmen einer Haupt- oder Nebenbeschäftigung erfolgen soll, ruft der Arbeitgeber die individuellen ELStAM mit der günstigeren Steuerklasse I bis V (Hauptbeschäftigung) oder die Steuerklasse VI (Nebenbeschäftigung) ab.

Für Sie als Arbeitnehmer besteht die Möglichkeit, auch nur einen oder mehrere zum Abruf von ELStAM berechtigte(n) Arbeitgeber zu benennen (Abrufberechtigung, Positivliste) oder bestimmte Arbeitgeber von der Abrufberechtigung auszuschließen (Abrufsperre, Negativliste). Die fehlende Abrufberechtigung hat allerdings zur Folge, dass der Arbeitgeber den Lohnsteuerabzug nach der Steuerklasse VI durchzuführen hat.

Bei der Bildung der ELStAM sind die jeweiligen tatsächlichen Verhältnisse maßgebend.

Wenn bestimmte ELStAM günstiger sind, als es Ihren Verhältnissen entspricht, sind Sie gesetzlich verpflichtet, Ihre ELStAM umgehend durch das Finanzamt ändern zu lassen.

Wenn sich etwas zu Ihren Gunsten ändert, können Sie die ELStAM von Ihrem Finanzamt ändern lassen. Eheschließungen beziehungsweise die Geburt eines Kindes werden von der Finanzverwaltung regelmäßig aufgrund entsprechender Mitteilungen der Gemeinden als ELStAM berücksichtigt. Hier brauchen Sie nicht tätig zu werden.

Teaser

Wenn sich bei Ihnen Änderungen Ihrer ELStAM ergeben, dann müssen Sie dies zeitnah der zuständigen Behörde mitteilen. Dazu erhalten Sie hier Informationen.

An wen muss ich mich wenden?

Zur Änderung der ELStAM wenden Sie sich an das für Sie zuständige Finanzamt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für eine Änderung der ELStAM:

  • Personalausweis beziehungsweise Reisepass zum Nachweis der Identität
  • Personalausweis des Ehegatten/Lebenspartners bei Steuerklassenwechsel (falls nicht beide Eheleute erscheinen können) sofern ein gemeinsamer Antrag erforderlich ist
  • Nachweise über die eingetretene Änderung bzw. das Vorliegen von Aufwendungen / der Voraussetzungen für Pauschbeträge im Original

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Für das Kalenderjahr maßgebliche Änderungen der ELStAM müssen bis zum 30. November des Jahres beantragt werden.

Rechtsbehelf

Einspruch nach §§ 347 ff. Abgabenordnung

Anträge / Formulare

  • Antrag auf Ausstellung einer Bescheinigung für den Lohnsteuerabzug
  • Antrag auf Steuerklassenwechsel bei Ehegatten
  • Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung
  • Anträge zu den ELStAM (veröffentlicht im FMS des Bundes)

Was sollte ich noch wissen?

Für die Verwaltung der Meldedaten, z. B. Heirat, Geburt, Kirchenein- oder -austritt, sind weiterhin die Gemeinden zuständig.

Bemerkungen

Lohnsteuer-Ermäßigungsverfahren

Durch die Eintragung eines Freibetrags in den ELStAM ermäßigt sich die Lohnsteuer, die der Arbeitgeber von Ihrem Arbeitslohn einbehalten muss. Freibeträge können Sie beim Finanzamt beantragen, wenn Sie bestimmte Aufwendungen haben oder Ihnen Pauschbeträge zustehen. Der Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung ist nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck zu stellen.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Fachlich freigegeben am

29.06.2023
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.