Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Das Zentrale Fahrzeugregister ist eines der vier zentralen Register, die das Kraftfahrtbundesamt führt.
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.
Teaser
Wenn ein Bedarf zur Verfolgung von Rechtsansprüchen aus verkehrsbezogenem Anlass besteht, kann aus dem Fahrzeugregister eine Halterauskunft erteilt werden.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Die Auskunft ist schriftlich von der Auskunft ersuchenden Person zu beantragen, unter Angabe
- der bekannten Fahrzeugdaten (Kennzeichen, Fahrzeughersteller) und/oder
- der Personalien des Halters
- Darlegung des Sachverhalts (ggf. Angabe des Tat- oder Schadenstag).
Welche Gebühren fallen an?
Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Informationen hierzu erteilt die örtlich zuständige Zulassungsbehörde.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.