Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Der Bürgerbeauftragte ist den Bürgerinnen und Bürgern Ansprechpartner und Ratgeber in allen Angelegenheiten der öffentlichen Verwaltung. Er hat die Aufgabe, deren Rechte gegenüber den Trägern der öffentlichen Verwaltung in Thüringen zu wahren und sie im Umgang mit der Verwaltung zu beraten und zu unterstützen. Er versteht sich als "Moderator, Dolmetscher und Lotse" an der Schnittstelle von Bürger und Staat. Als solcher vermittelt der Bürgerbeauftragte in Konflikten zwischen Bürgern und öffentlicher Verwaltung, hilft beim Verstehen behördlicher Schreiben oder amtlicher Texte und gibt Hinweise zu Zuständigkeiten und sachkundigen Ansprechpartnern.
Jeder hat das Recht, sich einzeln oder in Gemeinschaft mit anderen unmittelbar schriftlich oder mündlich an den Bürgerbeauftragten zu wenden.
Weitere Informationen zum Bürgerbeauftragten, seiner Zuständigkeit und zum Einreichen eines Bürgeranliegens finden Sie unter dem folgenden Link.
An wen muss ich mich wenden?
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen, Jürgen-Fuchs-Straße 1, 99096 Erfurt
Telefon: (0361) 57 31 13 871
Telefax: (0361) 57 31 13 872
Rechtsgrundlage
Fachlich freigegeben durch
Der Bürgerbeauftragte des Freistaats Thüringen
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.