Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Ernährungsnotfallvorsorge
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Versorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln erfolgt in Deutschland grundsätzlich über den freien Markt. Es sind aber Fälle denkbar, in denen die Versorgung auf diesem Wege nicht mehr möglich ist. Die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge hat daher die Aufgabe, im Verteidigungs- und Spannungsfall sowie im Falle einer nicht-militärisch bedingten Versorgungskrise die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch hoheitliche Maßnahmen sicherzustellen. Hierfür sind bereits heute alle notwendigen Vorkehrungen für eine ausreichende Versorgung zu treffen.

Die Bundesregierung hat deshalb als rechtliche Grundlagen das

Gesetz über die Sicherstellung der Grundversorgung mit Lebensmitteln in einer Versorgungskrise und Maßnahmen zur Vorsorge für eine Versorgungskrise geschaffen.

Dadurch soll im Verteidigungsfall und Spannungsfall sowie im Falle einer nicht-militärisch bedingten Versorgungskrise eine Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln ermöglicht werden.

Eine nicht-militärisch bedingte Versorgungskrise kann infolge einer Naturkatastrophe, eines besonders schweren Unglücksfalles, einer Sabotagehandlung, einer wirtschaftlichen Krisenlage oder eines sonstigen vergleichbaren Ereignisses eintreten.

Teaser

Die staatliche Ernährungsnotfallvorsorge hat die Aufgabe im Falle einer Versorgungskrise die Grundversorgung der Bevölkerung mit Lebensmitteln durch hoheitliche Maßnahmen sicherzustellen.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Referat 34

Werner-Seelenbinder-Straße 8

99096 Erfurt

E-Mail: env@tmil.thueringen.de

Telefon 0361 / 57419-9629

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum

Referat 42

Naumburger Straße 98

07743 Jena

Telefon 0361 / 57404-1000

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

22.03.2024
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.