Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Genehmigung von Zuchtprogrammen gemäß § 5 Abs. 1 ff Tierzuchtgesetz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ein Zuchtprogramm, das von einem Zuchtverband oder Zuchtunternehmen durchgeführt wird, bedarf der Genehmigung der zuständigen Behörde.

Teaser

Genehmigung von Zuchtprogrammen

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Behörde für die tierzuchtrechtliche Genehmigung von Zuchtprogrammen der Zuchtorganisationen die ihren Hauptsitz in Thüringen haben ist das:

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 32 - Nutztierhaltung
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Tel: +49(0)361 574041-250

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 32 - Nutztierhaltung
Naumburger Straße 98
07743 Jena

Tel: +49(0)361 574041-250

Voraussetzungen

Zuchtorganisation mit Hauptsitz in Thüringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Beantragt ein Zuchtunternehmen die Genehmigung eines Zuchtprogramms, so muss dieser Antrag ergänzend zu den in Artikel 8 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2016/1012 genannten Nachweisen und Unterlagen folgende Angaben über die am Zuchtprogramm Beteiligten enthalten:

  1. die Namen und Anschriften,
  2. Angaben über ihren Tierbestand und
  3. ihre Aufgaben innerhalb des Zuchtprogramms.

Welche Gebühren fallen an?

50,00 EUR

Bearbeitungsdauer

4-6 Wochen

Rechtsgrundlage

Artikel 8 Verordnung (EU) 2016/1012

Rechtsbehelf

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim TLLLR mit Sitz in Jena erhoben werden.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Postfach 100 262

07702 Jena
 

Anträge / Formulare

formlos

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Behörde kann eine Befristung von mindestens zwei Jahren für die Genehmigung eines Zuchtprogrammes festlegen. Die Genehmigung kann mit Ablauf der Befristung neu erteilt werden.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)

Fachlich freigegeben am

02.06.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.