Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Architektenkammer - Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Studierende(r) der Fachrichtungen Architektur, Innenarchitektur, Landschaftsarchitektur oder Stadtplanung können Sie sich in die Interessentenliste der Architektenkammer als Mitgliedschaftsanwärter eingetragen lassen, wenn Sie

  • die Bachelor-Vorprüfung oder eine gleichwertige Prüfung bestanden haben und
  • Ihren Wohnsitz oder Hochschulstudienort in Thüringen haben.

Als Mitgliedschaftsanwärter sind Sie kein Mitglied der Architektenkammer. Sie sind aber berechtigt, Serviceleistungen der Architektenkammer in Anspruch zu nehmen und sich an der Kammerarbeit zu beteiligen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung in die Interessentenliste müssen Sie schriftlich beantragen.

Die Bewertung (Gleichwertigkeit / wesentliche Unterschiede) einer ausländischen Bachelor-Vorprüfung im Verhältnis zu einer deutschen Referenzqualifikation kommt nur im Rahmen eines Eintragungsverfahrens in Betracht; ein eigenständiges Anerkennungsverfahren mit abschließender Sachentscheidung sieht das ThürAIKG nicht vor.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an:

Architektenkammer Thüringen
Bahnhofstraße 39
99084 Erfurt

Telefon: 0361 210-500
Fax: 0361 210-5050
E-Mail: info@architekten-thueringen.de
http://www.architekten-thueringen.de

Ansprechpartner
Mitgliederverwaltung / Eintragungswesen

Frau Konstanze Schulze
Telefon: 0361-2105030
E-Mail: schulze@architekten-thueringen.de

Zuständige Stelle

Architektenkammer Thüringen

Welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel benötigen Sie insbesondere folgende Unterlagen:

  • Nachweis des Wohnsitzes oder des Hochschulstudienortes in Thüringen
  • Identitätsnachweis
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit
  • Nachweis der bestandenen Bachelor-Vorprüfung  oder einer gleichwertigen Prüfung  

Alle Unterlagen und Bescheinigungen sind in der Regel in Kopie vorzulegen. Von allen Unterlagen und Bescheinigungen sind grundsätzlich Übersetzungen in deutscher Sprache vorzulegen, die von einem öffentlich bestellten oder beeidigten Dolmetscher oder Übersetzer erstellt worden sind.

Welche Gebühren fallen an?

15 EUR für das Verfahren vor dem Eintragungsausschuss  

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Über den Antrag auf Eintragung als Mitgliedschaftsanwärter entscheidet die Architekten-kammer innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen. Die Frist kann in Einzelfällen einmal um bis zu einen Monat verlängert werden, wenn dies wegen der Besonderheiten der Angelegenheit gerechtfertigt ist.

Rechtsbehelf

Vor Erhebung einer verwaltungsgerichtlichen Klage gegen eine Entscheidung des Eintragungsausschusses bei der Architektenkammer bedarf es keiner Nachprüfung in einem Vorverfahren (Widerspruchsverfahren).

Anträge / Formulare

  • Antrag auf Eintragung in die Interessentenliste als Mitgliedschaftsanwärter

Das Thüringer Antragssystem für Verwaltungsleistungen (ThAVEL) stellt Ihnen das notwendige Antragsdokument auf einem virtuellen Schreibtisch bereit.

Sie können Ihren formlosen Antrag auch in Schriftform an die zuständige Behörde richten.

Was sollte ich noch wissen?

Die Stellen zur Anerkennungs- und Qualifizierungsberatung des Netzwerkes "Integration durch Qualifizierung" (IQ-Netzwerk) beraten und begleiten Sie gern vor, im und nach dem Anerkennungsverfahren.

Unterstützende Institutionen

Telefonische Beratung zur Anerkennung auf Deutsch und Englisch finden Sie unter der Hotline "Arbeiten und Leben in Deutschland"

Tel.: +49 30 1815-1111

Erreichbarkeit:
Montag bis Freitag jeweils von 09:00 - 15:00 Uhr

Fachlich freigegeben durch

Architektenkammer Thüringen

Fachlich freigegeben am

14.03.2020
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.