Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Einverständniserklärung für Minderjährige bei Reisen ohne Sorgeberechtigte
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Unternimmt ein Kind eine Auslandsreise ohne Begleitung seiner Eltern oder eines Elternteils, sollte ihm, neben
den erforderlichen Ausweisdokumenten, eine formlose Einverständniserklärung mitgegeben werden. Aus dieser
muss hervorgehen, dass der/die Personensorgeberechtigte/n mit der Auslandsreise einverstanden sind.

Die Einverständniserklärung sollte folgende Informationen beinhalten:

  • Personalien des Kindes,
  • Personalien und Erreichbarkeit des/der Personensorgeberechtigten,
  • Reiseroute und
  • gegebenenfalls die Personalien der volljährigen Begleitperson/en.

Bei einer Namensabweichung sollte das Kind zusätzlich eine Kopie

  • seiner Geburtsurkunde und
  • der Ausweisdatenseite des/der Personensorgeberechtigten

mit sich führen.

Je nach Zielland,

  • müssen Unterschriften der Einverständniserklärung beglaubigt werden,
  • muss die Einverständniserklärung in die Sprache des jeweiligen Ziellandes übersetzt werden,
  • ist eine übersetzte gerichtliche Sorgerechtsentscheidung erforderlich.

Die Übersetzungen können Sie in einem Übersetzungsbüro Ihrer Wahl vornehmen lassen.

Hinweis: Manche Länder lassen Kinder, die nur mit einem sorgeberechtigten Elternteil unterwegs sind, ohne eine Einverständniserklärung des anderen sorgeberechtigten Elternteils nicht einreisen.

Besonderheiten einzelner Zielländer finden Sie auch in den Reise- und Sicherheitshinweisen des Auswärtigen
Amts. Für weitere Informationen zu den jeweiligen Bestimmungen des Ziellandes können Sie sich auch an die
zuständige Auslandsvertretung in der Bundesrepublik Deutschland wenden.

Teaser

Für Minderjährige, die ohne Begleitung der Eltern ins Ausland reisen, ist eine Einverständniserklärung der Eltern empfehlenswert.

Verfahrensablauf

Die Einverständniserklärung für Minderjährige können Sie formlos schreiben. Sie müssen keinen Antrag stellen.

An wen muss ich mich wenden?

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin

Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr.

Zuständige Stelle

Auswärtiges Amt
Bürgerservice
11013 Berlin

Telefon: 030 1817 2000
Telefax: 030 1817 51000
E-Mail: buergerservice@diplo.de

Servicezeiten:
Montag bis Freitag von 9:00 bis 15:00 Uhr

Welche Gebühren fallen an?

Hinweis: Je nach Reiseziel können Kosten für erforderliche
Beglaubigungen und/oder Übersetzungen anfallen.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

in der Regel keine

Rechtsgrundlage

Hinweis: Beachten Sie gegebenenfalls die Ausländer- oder
Einreisegesetze Ihres jeweiligen Reiseziels.

Anträge / Formulare

Formulare: formlose Einverständniserklärung

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Auswärtiges Amt (AA)

Fachlich freigegeben am

25.07.2019
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.