Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Öffentliche Eisenbahnverkehrsunternehmen sind verpflichtet, im Schienenpersonennahverkehr Tarife aufzustellen. Tarife sind Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen, ohne deren vorherige Genehmigung die Eisenbahnverkehrsdienste nicht erbracht werden dürfen. Tarife müssen die Entgelte oder alle Angaben, die zur Berechnung des Entgeltes für die Beförderung von Personen und für Nebenleistungen im Personenverkehr notwendig sind, sowie alle anderen für die Beförderung maßgebenden Bestimmungen enthalten. Tarife müssen gegenüber jedermann in gleicher Weise angewendet werden.

Die Eisenbahnverkehrsunternehmen sowie die Verkehrs- und Tarifverbünde mit Sitz in Thüringen stellen einen Tarifantrag für die Beförderungsbedingungen oder deren Änderung beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft, über den binnen 6 Wochen befunden wird.

Teaser

Die Genehmigung der Tarife für den Schienenpersonennahverkehr muss beim Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft beantragt werden.

Verfahrensablauf

Es wird formlos  Antrag auf Genehmigung der Beförderungbedingungen bzw. auf Genehmigung der Änderung der Beförderungsbedingungen eingereicht. Sofern hierbei von den Bestimmungen der Eisenbahn-Verkehrsordnung oder von Vereinbarungen oder Auferlegungen nach der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 in der jeweils geltenden Fassung abgewichen werden soll, ist darauf besonders hinzuweisen. Der Antrag wird nun daraufhin geprüft, ob der Tarif einen nach Artikel 3 Absatz 2 oder 3 der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 festgesetzten Höchsttarif übersteigt und die Beörderungsbedingungen mit dem geltenden Recht in Einklang steht.

Voraussetzungen

Das Eisenbahnverkehrsunternehmen bzw. der Verkehrs- oder Tarifverbund muss seinen Sitz in Thüringen haben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Antrag mit den Beförderungsbedingungen bzw. deren Änderung

Welche Gebühren fallen an?

50 Euro bis 500 Euro in Abhängigkeit des Verwaltungsaufwandes.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt maximal 6 Wochen.

Rechtsbehelf

Klage innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe beim Verwaltungsgericht Weimar. 

Anträge / Formulare

Schriftlicher Antrag (per E-Mail oder postalisch)

Was sollte ich noch wissen?

Die Genehmigung gilt als erteilt, wenn dem Antragsteller nicht innerhalb von sechs Wochen nach Eingang seines Antrages eine vom Antrag abweichende Entscheidung der Genehmigungsbehörde zugeht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft 

Fachlich freigegeben am

09.09.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.