Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Förderung von Forschung, Technologie und Innovation
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Fördergegenstände:

Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Entwicklung neuer oder neuartiger Produkte, Verfahren und Dienstleistungen

  • Einzelbetriebliche FuE-Projekte
  • FuE-Verbundvorhaben

Innovationsgutscheine zur Erleichterung des Zugriffs auf das für FuE-Prozesse notwendig Know-how und der schnellen Kommerzialisierung von Innovationen und Forschungsergebnisses

  • A Vorbereitung von FuE-Kooperationsprojekten
  • B Durchführbarkeitsstudien für FuE-Vorhaben und Nutzung von FuE-Ergebnissen aus EU-Programmen
  • C Technische Schutzrechte
  • D: Innovationsunterstützende kreativwirtschaftliche Dienstleistungen
  • E: Prozess- und Organisationsinnovation

Wirtschaftsnahe Infrastruktur

  • Auf- und Ausbau von Innovationszentren
  • FuE-Projekte und Investitionen bei wirtschaftsnahen Forschungseinrichtungen
  • Kaltmietfreistellung für junge technologiebasierte, wissensbasierte oder kreativwirtschaftliche Unternehmen in TGZ/Applikationszentren

Die Vorhabenmüssen sich der Regionalen Forschungs- und Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung (RIS 3 Thüringen) zuordnen lassen. Eine Förderung ist in folgenden RIS 3 Feldern möglich:

Spezialisierungsfelder

  • Industrielle Produktion und Systeme
  • Nachhaltige und intelligente Mobilität und Logistik
  • Gesundes Leben und Gesundheitswirtschaft
  • Nachhaltige Energie und Ressourcenverwendung

Querschnittsfeld

  • Informations- und Kommunikationstechnologien, innovative und produktionsnahe Dienstleistungen (Eine Förderung im Querschnittsfeld ist nur möglich, wenn das Projekt auch einen Bezug zu mindestens einem Spezialisierungsfeld hat.)

Teaser

Durch Wissens- und Technologietransfer sollen Innovationen in der Wirtschaft gesteigert und die Entwicklung neuer oder neuartiger Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, vor allem in kleinen und mittleren Unternehmen vorangetrieben werden.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich werden die Antragsberechtigten durch die Thüringer Aufbaubank (TAB) zur Teilnahme an einem Wettbewerbsverfahren aufgerufen. Bei einzelbetrieblichen FuE-Projekten und Innovationsgutscheinen ist eine kontinuierliche Antragstellung möglich.

Der Verfahrensablauf unterteilt sich in 4 Schritte:

Antragsverfahren:
Anträge auf Gewährung der Zuwendung sind an die Thüringer Aufbaubank (TAB) als Bewilligungsbehörde zu richten.

Bewilligungsverfahren:
Die Bewilligung der Zuwendungen erfolgt durch die TAB mit schriftlichem Bescheid, der zusätzliche Bestimmungen und Auflagen enthalten kann.

Anforderungs- und Auszahlungsverfahren:
Auszahlungen erfolgen anhand aufgelisteter Belege/Rechnungen (Mittelanforderung) und nach der Prüfung durch die Bewilligungsbehörde.

Verwendungsnachweisverfahren:
Die Verwendung der Zuwendung ist anhand eines Sachberichtes und eines zahlenmäßigen Nachweises innerhalb von sechs Monaten nach Erfüllung des Zuwendungszwecks, spätestens jedoch mit Ablauf des sechsten auf den Bewilligungszeitraum folgenden Monats gegenüber der Bewilligungsbehörde nachzuweisen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Antrags-und Bewilligungsbehörde für die Förderung nach dieser Richtlinie ist die:

Thüringer Aufbaubank (TAB)
Anstalt des öffentlichen Rechts
Gorkistraße 9
99084 Erfurt

Postadresse: Postfach 90 02 44, 99105 Erfurt

Webseite: www.aufbaubank.de

Online-Portal: https://ecohesion.aufbaubank.de/

Voraussetzungen

Gefördert werden kann, wenn:

  • das Vorhaben in Thüringen durchgeführt wird
  • der*die Antragsteller*in die Betriebsstätte bzw. den Sitz in Thüringen hat
  • das Vorhaben nicht vor Zugang des schriftlichen Zuwendungsbescheides begonnen wird (vorzeitiger Vorhabensbeginn ist im Ausnahmefall auf Antrag möglich)
  • der Zuschuss mindestens 500 Euro (bei Innovationsgutscheinen) bzw. 5.000 Euro beträgt (Bagatellgrenze).

Adressanten der Förderung:

Zum Empfängerkreis der Förderungen aus der Richtlinie zur Förderung von Forschung, Technologie und Innovation gehören insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU) in Thüringen, aber auch Forschungseinrichtungen, Großunternehmen im Verbund mit KMU/ Forschungseinrichtung, Träger oder Betreibergesellschaften von TGZ/Applikationszentren und Cluster-/Netzwerkorganisationen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antragsformulare (aktuelle Formulare auf der Internetseite der TAB)
  • Erklärung in schriftlicher oder elektronischer Form, aus der alle anderen in den beiden vorangegangenen Steuerjahren sowie im laufenden Steuerjahr gewährten De-minimis-Beihilfen hervorgehen.

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Fristen der Wettbewerbsaufrufe

Bearbeitungsdauer

keine pauschalen Angaben möglich

Rechtsgrundlage

Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO), insbesondere der §§ 23 und 44 und der hierzu erlassenen Verwaltungsvorschriften (VV), soweit nach dieser Richtlinie keine Abweichungen zugelassen sind

Thüringer Landeshaushaltsordnung (ThürLHO)

§§ 36, 48, 49, 49a des Thüringer Verwaltungsverfahrensgesetzes (ThürVwVfG)

Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung, den Europäischen Sozialfonds, den Kohäsionsfonds und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1083/2006 des Rates (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 320) in der Fassung der Verordnung (EU, Euratom) Nr. 2018/1046 vom 18. Juli 2018 (ABI. L 193 vom 30.07.2018, S. 1)

Delegierte Verordnung (EU) Nr. 480/2014 der Kommission vom 3. März 2014 zur Ergänzung der Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 (ABl. L 138 vom 13.05.2014, S. 5)

Verordnung (EU) Nr. 1301/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 über den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 289)

Verordnung (EU) Nr. 651/2014 der Kommission vom 17. Juni 2014 zur Feststellung der Vereinbarkeit bestimmter Gruppen von Beihilfen mit dem Binnenmarkt in Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union (ABl. L 187 vom 26.06.2014, S. 1) in der Fassung der Verordnung (EU) Nr. 2017/1084 vom 14. Juni 2017 (ABI. L 156 vom 20.06.2017, S. 1)

Verordnung (EU) Nr. 1407/2013 der Kommission vom 18. Dezember 2013 über die Anwendung der Artikel 107 und 108 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union auf De-minimis-Beihilfen (ABl. L 352 vom 24.12.2013, S. 1)

Rechtsbehelf

keiner

Anträge / Formulare

Alle aktuellen Hinweise und Formulare werden auf den Internetseiten der Thüringer Aufbaubank und im Online-Portal veröffentlicht.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Wissenschaft und Digitale Gesellschaft

Fachlich freigegeben am

28.04.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.