Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken der Bienenbelegstellen in Thüringen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Thüringen existieren aktuell sieben staatlich anerkannte Belegstellen: Birkenmoor, Gehlberg, Kirchtal, Wüstenwetzdorf, Oberhof, Kieferle und Weißberg/Rennsteig.

Wollen Sie in deren Umkreisen (7 Kilometer) Bienenvölker aufstellen, bedarf es einer Genehmigung. Durch den Schutzbereich sollen unerwünschte Kreuzungen oder der Eintrag von Krankheiten vermieden werden. Innerhalb dieser Schutzbezirke ist es verboten, dauerhaft Bienenvölker zu halten, die der festgelegten Zuchtherkunft der Bienenbelegstelle nicht entsprechen. Die Genehmigung zum Aufstellen von Bienenvölkern in Schutzbezirken von Bienenbelegstellen muss beim TLLLR beantragt werden.

Teaser

Sind Sie Imker und der vorgesehene Standort Ihrer Bienen befindet sich im Umkreis von 7 km um eine Bienen-Belegstelle in Thüringen? Dann benötigen Sie dafür eine Aufstellgenehmigung.

Verfahrensablauf

Formloser schriftlicher Antrag (inkl. notwendiger Angaben)

Prüfung/Antragsbearbeitung durch TLLLR, Beteiligung des Landesverbandes Thüringer Imker e.V. und der jeweils zuständigen Veterinärämter sowie der betroffenen Belegstellenleiter

Erteilung Aufstellgenehmigung oder Ablehnungsbescheid

An wen muss ich mich wenden?

Katrin Eberhardt

Referat 32 – Nutztierhaltung

Tel: +49(361) 57-4151119

Fax: +49(361) 57-4151299

Katrin.Eberhardt@tlllr.thueringen.de

Zuständige Stelle

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Betroffene Belegstelle,
  • Angaben zum Aufstellstandort (Landkreis, Gemeinde, Gemarkung, Flur, Flurstücks Nummer (Lage-Karte)
  • Gesundheitsbescheinigung bzw.  Seuchenfreiheitsbescheinigung des örtlich zuständigen Veterinäramts
  • Anzahl der Bienenvölker, Rasse
  • Zustimmung des Grundstückseigentümers/Pächters
  • Beleg zur Herkunft der Königinnen/Zuchtlinie, Nachweis der Zuchtlinie/Zuchtrichtung der jeweiligen Bienenbelegstelle für die betreffenden Bienenvölker
  • Bei Toleranz-Belegstellen - Ausnahmegenehmigung zum Aussetzen der Varroabehandlung

Welche Gebühren fallen an?

Kosten: 21 € je Aufstellgenehmigung

Welche Fristen muss ich beachten?

Widerspruchsfrist: 1 Monat

Bearbeitungsdauer

1-4 Wochen

Rechtsbehelf

Für Thüringen:

Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum mit Sitz in Jena erhoben werden.

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Postfach 100 262
07702 Jena

Anträge / Formulare

  • Formloser Antrag
  • Onlineverfahren möglich:               nein
  • Schriftform erforderlich:                 ja
  • Persönliches Erscheinen nötig:      nein

Was sollte ich noch wissen?

Thüringen:

Die Betreiber der Belegstellen sind verpflichtet bis zum 30.04. die Vatervölker (4a) der Belegstelle für das Folgejahr bekanntzugeben. Entsprechende Adressen und die Ansprechpartner sowie die Abstammung der aufgestellten Drohnenvölker sind im Internet unter: http://www.lvthi.de/beleg.html zu jeder Thüringer Belegstelle aufgeführt.

Urheber

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR) – Referat 32 – Nutztierhaltung

Fachlich freigegeben am

28.04.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.