Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Grundstücksvermessung Durchführung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Durch die Grenzwiederherstellung kann im Rahmen eines Grenzwiederherstellungsverfahrens die Position eines im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Grenzpunktes nach Maßgabe des Katasternachweises in die Örtlichkeit übertragen, wiederhergestellt und ggf. anschließend auf Antrag neu abgemarkt werden. Die Grenzwiederherstellung ist eine hoheitliche Liegenschaftsvermessung deren Ergebnis in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen wird.

Durch eine Grenzanzeige kann eine Flurstücksgrenze ebenfalls nach Maßgabe des Katasternachweises örtlich angezeigt und mit Tagesmarken örtlich gekennzeichnet werden. Die Grenzanzeige stellt keine hoheitliche Liegenschaftsvermessung dar und das Ergebnis wird nicht in den Nachweis des Liegenschaftskatasters übernommen. Die Kosten für eine Grenzanzeige sind im Vergleich zu einer Grenzwiederherstellung niedriger.

Weitere Informationen sind auf der Internet-Seite des Thüringer Landesamtes für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zu finden:

Teaser

Sie möchten in der Örtlichkeit den Verlauf einer Flurstücksgrenze bestimmen, Grenzmarken überprüfen oder Grenzpunkte neu abmarken? Dazu ist es notwendig, eine Grenzwiederherstellung ggf. mit Abmarkung oder eine Grenzanzeige bei der zuständigen Stelle zu beantragen.

Verfahrensablauf

Gliederung in folgende Hauptverfahrensschritte:

1.   Antragstellung

2.   Prüfung der Unterlagen (u. a. der Antragsberechtigung) durch die Vermessungsstelle

3.  Vorbereitung der Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle

4.  Ausführung der örtlichen Vermessungsleistung durch die Vermessungsstelle:

     a) Überprüfung von Grenzmarken oder Wiederherstellung von Grenzpunkten

     b) ggf. Abmarkung der Grenzpunkte (auf Antrag)

     c) Anhörung der Verfahrensbeteiligten (z. B. Eigentümer der betroffenen Flurstücke) und Aufnahme der Grenzniederschrift mit Skizze, ggf. Aufnahme eines Grenzfeststellungsvertrages

6.  Bekanntgabe des Verwaltungsaktes an die Beteiligten durch schriftlichen Bescheid oder Offenlegung durch die Vermessungsstelle

7.  Abgabe der Vermessungsergebnisse an das Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (TLBG) zur Übernahme in das Liegenschaftskataster

8.  Kostenentscheidung der Vermessungsstelle für die Leistung der Vorbereitung und für die Vermessungsleistung

9.  Übernahme der Vermessungsergebnisse in das Liegenschaftskataster nach Ablauf von Rechtsbehelfsfristen durch das TLBG

10. Erteilung der Kostenentscheidung durch das TLBG für die Übernahme der Grenzwiederherstellung in das Liegenschaftskataster

An wen muss ich mich wenden?

Grundstücksvermessungen für z. B. private Antragsteller, kommunale Körperschaften und Träger der Bundesverwaltung werden ausschließlich von den für das Gebiet des Freistaates Thüringen zugelassenen Öffentlich bestellten Vermessungsingenieuren (ÖbVI) ausgeführt, welche hierzu auch beratend zur Verfügung stehen. Weitere Informationen können auch von den Ansprechpartnern in den jeweiligen Katasterbereichen des TLBG (siehe auch Angaben unter "Zuständige Stelle") erteilt werden, hier werden auch Grundstücksvermessungen für Träger der unmittelbaren Landesverwaltung und der Landesforstanstalt ausgeführt.

Eine ÖbVI-Übersicht ist nachfolgend unter "Zusätzliche Kontaktverzeichnisse zum Download" (-> PDF "Verzeichnis der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure in Thüringen") zu finden:

Welche Unterlagen werden benötigt?

Zur Bearbeitung des Antrags ist Folgendes erforderlich:

 - > Legitimation des Antragstellers (Personaldokument)

 - > Angaben zum betroffenen Flurstück (Gemarkung, Flur, Flurstücksnummer, ggf. postalische Anschrift)

 - > Für den Fall, dass der Antragsteller nicht zugleich Kostenschuldner sein sollte, eine formlose Bestätigung zur Übernahme der Kosten

 - > Zustimmung des Eigentümers, wenn er nicht selbst Antragsteller ist

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten (Gebühren) für die Durchführung einer Grenzwiederherstellung / Grenzanzeige richten sich nach dem Kostenverzeichnis zur Thüringer Verwaltungskostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (ThürVwKostOVerm) - Gegenstand: Gebühren für die Vorbereitung, für die Vermessungsleistungen und für die Übernahme. Die Gebührenhöhe richtet sich u. a. nach der Größe der Vermessungsfläche, dem Bodenrichtwert pro m², der Anzahl der anzusetzenden Grenzpunkte, der zu vermessenden Grenzlängen und der Anzahl der ggf. erwünschten Abmarkungen.

Welche Fristen muss ich beachten?

- > keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Umfang der beantragten Leistung. Genauere Angaben sind über die jeweils zuständigen Stellen zu erhalten.

Rechtsbehelf

Ja, da ein Verwaltungsakt gesetzt wird, ist ein Rechtsbehelf in einer bestimmten Frist möglich.

Urheber

Thüringer Landesamt für Vermessung und Geoinformation (TLBG)

Fachlich freigegeben durch

TLBG - R 2.2

Fachlich freigegeben am

01.10.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.