Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Das Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46 ist die zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Land- und Hauswirtschaft im Freistaat Thüringen. Die Überwachung der dualen Ausbildung und die Umsetzung der Vorgaben aus dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) ist unsere Aufgabe. Verordnungen regeln die duale Ausbildung in den 14 Grünen Berufen. Die Einhaltung und Umsetzungen der gesetzlichen Vorgaben ist unsere Aufgabe. Die wichtigsten Aufgaben der zuständigen Stelle für Berufsausbildung in der Land- und Hauswirtschaft sind lt. Berufsbildungsgesetz (BBiG) u.a.:
- Zulassung der Ausbildungsstätten und Ausbilder
- Führung des Verzeichnisses der Ausbildungsverträge
- Überwachung der ordnungsgemäßen Ausbildung
- Einrichtung und Berufung der Prüfungsausschüsse zur Abnahme von Abschlussprüfungen
- Durchführung der Prüfungen.
Teaser
In der Land- und Hauswirtschaft wird in 14 anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet Alle notwendigen Informationen zur Berufsausbildung vom Vertragsabschluss bis zur Abschlussprüfung erhalten Sie bei der Zuständigen Stelle für die Berufsausbildung.
An wen muss ich mich wenden?
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de
Tel.: +49 361 574062-633
Zuständige Stelle
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR)
Referat 46 – Zuständige Stelle für Berufsbildung
Am Burgblick 23
07646 Stadtroda
e-mail: berufsbildung@tlllr.thueringen.de
Tel.: +49 361 574062-633
Welche Gebühren fallen an?
Ob und in welcher Höhe Gebühren anfallen regelt die Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Bau, Landesentwicklung und Verkehr.
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Landesamt für Landwirtschaft und Ländlichen Raum (TLLLR), Referat 46
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.