Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Ausnahmegenehmigung vom Lkw-Fahrverbot in der Ferienreisezeit beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Aus dringenden Gründen kann es mitunter notwendig sein, von vorgeschriebenen Fahrverboten der Straßenverkehrs‑Ordnung abweichen zu müssen. Für solche begründeten Einzelfälle kann eine Ausnahme nach Beantragung erteilt werden.

Teaser

Vom Lkw-Fahrverbot während der Ferienreisezeit (Juli und August) sind auf Antrag Ausnahmen möglich.

Verfahrensablauf

Antragstellung inkl. Begründung bei der zuständigen Behörde

Antragsprüfung unter evtl. Beteiligung weiterer Stellen

Antragsbearbeitung durch die zuständige Behörde

Erteilung oder Ablehnung der Ausnahme

An wen muss ich mich wenden?

Je nach Zuständigkeit an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Zuständige Stelle

Je nach Zuständigkeit an die örtlichen Straßenverkehrsbehörden oder das Thüringer Landesverwaltungsamt.

Voraussetzungen

Jeder mit einem begründeten Anliegen ist antragsberechtigt. Ausnahmegenehmigungen werden nur bei dringendem Erfordernis unter gebührender Berücksichtigung insbesondere der Sicherheit und Ordnung des Verkehrs erteilt.

Die Erteilung von Ausnahmen für gewerbliche Zwecke ist auf dringende Fälle zu beschränken. Umwege sind grundsätzlich in Kauf zu nehmen, denn wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen keine Ausnahmeerteilung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nachweise über das Erfordernis einer Ausnahmegenehmigung für den konkreten Sachverhalt.

In der Begründung ist anzugeben, weshalb es unzumutbar erscheint, den Transport zur Umgehung der Verbotsstrecken auf dem nachgeordneten Straßennetz durchzuführen.

Ggf. weitere von der zuständigen Behörde geforderte Unterlagen.

Welche Gebühren fallen an?

Nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt) besteht ein allgemeiner Gebührenrahmen von 10,20 Euro bis 179,00 Euro für eine Entscheidung über eine Ausnahme von dem Verkehrsverbot für Lastkraftwagen (Geb.-Nr. 271).

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gelten im Regelfall keine Fristen, jedoch sollte ein Antrag möglichst frühzeitig und nicht kurzfristig gestellt werden. Gewisse Bearbeitungszeiten sollten der Behörde eingeräumt werden.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom jeweiligen Einzelfall und Beteiligung weiterer Stellen.

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung (Verwaltungsakt) über einen Antrag ist der Rechtsbehelf des Widerspruchs/Klage zulässig.

Anträge / Formulare

Für Anträge werden von den zuständigen Behörden in der Regel Formulare (auch online) zur Verfügung gestellt. Diese sind schriftlich mit einer ausführlichen Begründung zu stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Da der Transport während der Ferienreisezeit (Juli und August) auch außerhalb der Verbotsstrecken durchgeführt werden kann, ist bei der Prüfung auf Erteilung von Ausnahmegenehmigungen ein besonders strenger Maßstab anzulegen.

Die Erteilung von Ausnahmen für gewerbliche Zwecke ist auf dringende Fälle zu beschränken. Umwege sind grundsätzlich in Kauf zu nehmen, denn wirtschaftliche oder wettbewerbliche Gründe allein rechtfertigen keine Ausnahmeerteilung.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

09.02.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.