Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Luftverkehr - Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Verlängerung für Privatflugzeugführer beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um am Flugverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigen Sie eine Erlaubnis (Luftfahrerschein/Pilotenlizenz) in dem die jeweils erworbenen Berechtigungen eingetragen werden. Anders als der Luftfahrerschein, der unbegrenzt gültig ist, sind die Berechtigungen zeitlich befristet. Um die Berechtigung über das befristete Datum hinaus nutzen zu können, muss sie vor Ablauf ihrer Gültigkeit verlängert werden. Die Verlängerung erfolgt durch Handeintrag auf der Pilotenlizenz durch einen von Ihnen ausgewählten Prüfer oder Lehrberechtigten. Dieser teilt der Behörde dann die Verlängerung der Berechtigung mit.

Teaser

Sie sind Privatflugzeugführer und möchten eine bereits bestehende Berechtigung verlängern? Dann benötigen Sie ggf. eine Auffrischungsschulung bei Ihrer Flugschule und können sich danach die Verlängerung auf der Lizenz bestätigen lassen.

Verfahrensablauf

Erwerb eines Luftfahrerscheins

Haben Sie alle erforderlichen  Fächer im Theorieunterricht der Luftfahrerschule behandelt, erfolgt anschließend das Ablegen der Theorieprüfung im Thüringer Landesverwaltungsamt. Haben Sie auch diese Hürde erfolgreich gemeistert, folgt der praktische Unterricht. Nach Erreichen der Prüfungsreife meldet Sie die Luftfahrerschule zur praktischen Prüfung beim Thüringer Landesverwaltungsamt an. Dieses erteilt einen Prüferauftrag mit einem zugelassenen Flugprüfer. Nach erfolgreichem Bestehen der Prüfung kann Ihnen – nach Vorlage aller erforderlichen Unterlagen – die Lizenz ausgestellt werden.

Erneuerung

Für den Fall, dass die Gültigkeitsdauer einer Berechtigung abgelaufen ist, kann diese auf Antrag erneuert werden, indem eine Auffrischungsschulung erfolgt und eine Befähigungsüberprüfung absolviert wird.

Umwandlung

Auf Antrag können die sich aus der Lizenz ergebenden Rechte umgewandelt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Thüringer Landesverwaltungsamt
 
Ref. 520, Luftverkehr
 
Jorge-Semprún-Platz 4
 
99423 Weimar

Voraussetzungen

Sie müssen im Besitz einer gültigen Privatpilotenlizenz sein und über eine Berechtigung verfügen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Welche Unterlagen der Prüfer bzw. Lehrberechtigte ggf. benötigt, erfahren Sie von diesem!

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungskosten fallen nicht an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bestehen der theoretischen Prüfung: innerhalb von 18 Monaten nach Prüfungsbeginn.

Bestehen der praktischen Prüfung: innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung.

Verlängerung der Erlaubnis: Vor Ablauf der Gültigkeit der Erlaubnis.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

08.12.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.