Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Familienname eines Kindes durch alleinsorgeberechtigten Elternteil ändern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen (Namenserteilung).

Teaser

Sie können den Namen Ihres Kindes in den Familiennamen des anderen Elternteils ändern lassen.

Verfahrensablauf

  • Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde. Für die Namenserteilung muss der allein sorgeberechtigte Elternteil, der nichtsorgeberechtigte Elternteil und, wenn das Kind über 14 Jahre alt ist, auch das Kind persönlich im Standesamt vorsprechen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Erklärung über die Namensänderung des Kindes kann bei jedem Standesamt abgegeben werden. Die Wirksamkeit der abgegebenen Namenserklärung wird durch das Standesamt geprüft, welches das Geburtenregister für das Kind führt. Von dort erhalten Sie eine Bescheinigung über die Namensänderung oder eine neue Geburtsurkunde.

Voraussetzungen

  •  Sie sind allein sorgeberechtigt,
  •  Zustimmung des anderen Elternteils,
  •  wenn Ihr Kind 5 Jahre oder älter ist: Zustimmung des Kindes.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Geburtsurkunde Kind
  • Personalausweise oder Reisepässe,
  • Negativbescheinigung des Jugendamtes,

Im Einzelfall können weitere Unterlagen erforderlich sein. Diese können Sie beim Standesamt erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Namenserteilung kostet in Thüringen 25,00 €. Eine neu ausgestellte Geburtsurkunde, aus der die geänderte Namensführung hervorgeht, kostet 10,00 €.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

30.08.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.