Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Berufsausbildung - Beratung und Überprüfung von Ausbildungsbetrieben (Bestehende oder potentielle Ausbildungsbetriebe beraten und überprüfen)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ihr Betrieb darf Auszubildende nur einstellen und ausbilden, wenn

  • die Ausbildungsstätte nach Art und Einrichtung für die Berufsausbildung geeignet ist und
  • die Zahl der Auszubildenden in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der Ausbildungsplätze beziehungsweise zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte steht.

Wenn Ihr Betrieb erstmalig ausbilden möchte, wird die Eignung vor Ort überprüft. Außerdem informieren die Ausbildungsberater alle an der Berufsausbildung Beteiligten über die inhaltlichen Anforderungen der dualen Berufsausbildung.

Wenn Ihr Unternehmen die erforderlichen beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten vor Ort nicht in vollem Umfang vermittelt kann, können Sie dies möglicherweise durch Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebs ausgleichen.

Die Berater besuchen auch nach der ersten Überprüfung regelmäßig die Unternehmen und Betriebsstätten in ihrer Region, um Sie bei der ordnungsgemäßen Ausbildung zu unterstützen und zu beraten.

Teaser

Wenn Sie in Ihrem Betrieb ausbilden möchten, berät und unterstützt Sie hierbei die für den Beruf und die Region zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Wenn Sie als Unternehmen erstmals oder in einem neuen Beruf ausbilden möchten, sollten Sie sich möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung setzen.

Der Berater vereinbart mit Ihnen einen Termin für ein erstes Beratungsgespräch.

Ein ausführliches Beratungsgespräch wird dann in der Regel in Ihrer Ausbildungsstätte geführt.

Stellt der Berater fest, dass weitere Gespräche, Ortsbesichtigungen, Unterlagen oder Nachweise notwendig sind, wird zeitnah ein nächster Termin mit Ihnen vereinbart.

Alternativ kann die Beraterin oder den Berater auch festlegen, dass der Austausch mit Ihnen im weiteren Verlauf in schriftlicher, elektronischer oder telefonischer Form erfolgt.

Sind alle offenen Fragen aus Ihrer Sicht sowie aus Sicht des Beraters geklärt, ist das Verfahren abgeschlossen.

Sollte der Berater feststellen, dass in Ihrem Unternehmen nicht oder nicht mehr oder nur unter bestimmten Bedingungen ausgebildet werden kann, erhalten Sie von der Kammer oder von der nach Landesrecht zuständigen Behörde einen entsprechenden Bescheid.

Nachdem festgestellt wurde, dass Ihr Unternehmen für die Ausbildung geeignet ist, dürfen Sie Auszubildende einstellen und ausbilden.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Prüfung der Eignung ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

Für die Prüfung der Eignung in den Ausbildungsberufen in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) in Thüringen ist zuständig das 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 777

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

Voraussetzungen

Ihr Betrieb verfügt über alle nötigen Einrichtungen, um eine vollständige Ausbildung zu gewährleisten

Die Zahl der Auszubildenden steht in einem angemessenen Verhältnis zur Zahl der beschäftigten Fachkräfte mit Ausbildereignung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Weiterführende Informationen sind auf der Homepage der zuständigen Stelle zu finden oder bei der dortigen Ausbildungsberatung zu erfragen.

Welche Gebühren fallen an?

Entsprechend Erlass über die Gebühren für Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Für Thüringen werden die Gebühren zukünftig mit in der ThürVwKostOMIL aufgeführt.

Welche Fristen muss ich beachten?

nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Bearbeitungsdauer

Das Verfahren dauert in der Regel zwischen drei und 30 Tagen.

Benötigt die Beraterin oder der Berater für die Klärung von Fragen zusätzliche Ortstermine, Unterlagen oder Nachweise vom Betrieb verlängert sich die Zeit entsprechend.

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verwaltungsgerichtliche Klage

Anträge / Formulare

Formulare: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Onlineverfahren möglich: nein 

Schriftform erforderlich: Nach Vorgabe der zuständigen Stelle

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Fachlich freigegeben am

06.09.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.