Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Berufsausbildung - Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als Arbeitgeber, der Auszubildende beschäftigt, müssen Sie deren Berufsausbildung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsvertrag eintragen lassen. Es enthält alle anerkannten Ausbildungsberufe und hält alle wesentlichen Inhalte des Berufsausbildungsvertrags fest.

Nach Vertragsabschluss der Vertragspartner reichen Sie, als Ausbildungsbetrieb, einen Antrag auf Eintragung bei der zuständigen Stelle ein. Die zuständige Stelle überprüft die Rechtmäßigkeit des Vertrages und bestätigt anschließend die Eintragung des Berufsausbildungsverhältnisses.

Der Berufsausbildungsvertrag muss hierfür bestimmte Mindestangaben enthalten.

-    Namen und Anschriften der Vertragspartner
-    Ziel der Ausbildung, sowie sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
-    Beginn und Dauer der Ausbildung
-    Dauer der Probezeit (mindestens einen Monat und maximal vier Monate)
-    Ort der Ausbildung
-    Ausbildungsmaßnahmen außerhalb des Betriebes
-    Zahlung und Höhe der Ausbildungsvergütung
-    Dauer der regelmäßigen Arbeitszeit
-    Dauer des Urlaubs
-    Voraussetzungen, unter denen der Vertrag gekündigt werden kann
-    Sonstige Vereinbarungen
-    Unterschriften aller Vertragspartner

Bei der Eintragung des Ausbildungsverhältnisses kann eine verkürzte Ausbildungsdauer vereinbart werden, wenn berufliche Vorbildung wie die Berufsfachschule oder ein Berufsgrundbildungsjahr absolviert wurden. Die genauen Regelungen hierzu hängen von Ihrem Bundesland ab und können bei der zuständigen Stelle erfragt werden.

Ist der Auszubildende bei Vertragsschluss noch nicht volljährig, muss zum Vertragsschluss die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters eingeholt werden. Vertretungsberechtigt sind grundsätzlich beide Elternteile gemeinsam, in Ausnahmefällen ein Elternteil oder ein Vormund.
 

Teaser

Wenn sie einen Auszubildenden haben, muss der Ausbildungsvertrag ins Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse eingetragen werden.

Verfahrensablauf

Nach Abschluss des Ausbildungsvertrags müssen Sie als Ausbildungsbetrieb die Eintragung vornehmen lassen.

-    Sie schicken den Antrag auf Eintragung inklusive aller benötigter Unterlagen an die zuständige Stelle
-    Die zuständige Stelle überprüft alle Angaben und stellt im Anschluss eine Eintragungsbestätigung für beide Vertragsparteien aus
-    Nach der Unterzeichnung des Berufsausbildungsvertrages und der Registrierung bei der zuständigen Stelle müssen Sie als ausbildendes Unternehmen dem Auszubildenden und dessen gesetzlichem Vertreter unverzüglich ein Exemplar auszuhändigen

Sollten sich während der Ausbildung Vertragsänderungen ergeben, müssen Sie diese unverzüglich mitteilen.
 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für das Verzeichnis der Berufsbildungsverhältnisse ist je nach Ausbildungsgebiet und Ausbildungsberuf beispielsweise die Industrie- und Handelskammer, Handwerkskammer, Landwirtschaftskammer oder eine andere Stelle.

Für das Ausbildungsverzeichnis der Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie einschließlich der Öffentlich bestellten Vermessungsingenieure (ÖbVI) ist zuständig das 

Thüringer Landesamt für Bodenmanagenent und Geoinformation

Zuständige Stelle für die Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie

Hohenwindenstraße 13a

99086 Erfurt

Telefon: 0361  57 4176 777

Fax: 0361  57 4176 799

E-Mail:  poststelle@tlbg.thueringen.de

Voraussetzungen

Die Eintragung in das Verzeichnis setzt voraus, dass der Berufsausbildungsvertrag dem Berufsbildungsgesetz sowie der Ausbildungsordnung entspricht.

Es kann nur in anerkannten Ausbildungsberufen ausgebildet werden. Eingetragen wird die genaue Bezeichnung des Ausbildungsberufs, ggf. mit Fachrichtung.

Das Ausbildungspersonal und der Ausbildungsstätte müssen persönlich und fachlich geeignet sein.

Bei Anrechnung beruflicher Vorbildung: im jeweiligen Bundesland anerkannte berufliche Vorbildung.

Bei Minderjährigen: Nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz darf ein Jugendlicher nur beschäftigt werden, wenn er innerhalb der letzten 14 Monate von einem Arzt untersucht wurde und dem Ausbildenden eine von diesem Arzt ausgestellte Bescheinigung vorliegt.
 

Welche Unterlagen werden benötigt?

Original Ausbildungsverträge (Betrieb und Azubi)

Betrieblicher Ausbildungsplan

Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag

Bei Minderjährigen: ärztliche Bescheinigung
 

Welche Gebühren fallen an?

Entsprechend Erlass über die Gebühren für Leistungen nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Für Thüringen werden die Gebühren zukünftig mit in der ThürVwKostOMIL aufgeführt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Meldung muss unverzüglich nach Vertragsabschluss erfolgen, spätestens aber vor Beginn der Berufsausbildung.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Rechtsbehelf

Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über Ihren Antrag entnehmen.

Verwaltungsgerichtliche Klage
 

Anträge / Formulare

Formular „Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse zum beigelegten Berufsausbildungsvertrag“ bei der jeweils zuständigen Stelle.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation

Fachlich freigegeben am

06.09.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.