Verwaltungsdienstleistungen
Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.
Leistungsbeschreibung
Das Bundesmeldegesetz erlaubt eine Auskunft an Adressbuchverlage über Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften von Einwohnern, die das 18. Lebensjahr vollendet haben. Die übermittelten Daten dürfen nur für die Herausgabe von Adressbüchern (Adressenverzeichnisse in Buchform) verwendet werden. Dieser Auskunftserteilung können Sie widersprechen.
Teaser
Die Adressbuchsperre kann für die Haupt –oder alleinige Wohnung oder die Nebenwohnung auf Antrag eingetragen werden. Sie wird ohne weitere Prüfung eingetragen.
Verfahrensablauf
Die jeweilige Übermittlungssperre wird von Ihrer Meldebehörde auf Antrag eingetragen. Die Übermittlungssperre wird nur bei der Gemeinde eingetragen, bei der Sie der Datenübermittlung widersprochen haben. Wenn Sie mehrere Wohnungen haben und eine Datenübermittlung für alle Wohnungen ausschließen wollen, müssen Sie bei allen Gemeinden, in denen Sie einen Wohnsitz haben, der Datenübermittlung widersprechen.
An wen muss ich mich wenden?
Bürgerservice der jeweiligen Kommune
Voraussetzungen
Ein formloser Antrag mit Unterschrift, der nicht begründet werden muss
Welche Unterlagen werden benötigt?
keine
Welche Gebühren fallen an?
keine
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Rechtsbehelf
keine
Anträge / Formulare
formlos
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Inners und Kommunales
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.