Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Anliegerbescheinigung Ausstellung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit einer für ein Grundstück ausgestellten Anliegerbescheinigung verschaffen Sie sich einen Überblick über die nach Bundesrecht maßgeblichen grundstückbezogenen Abgaben.

Anliegerbescheinigungen sind freiwillige Erklärungen der Stadt oder der Gemeinde über eine möglicherweise bestehende Beitragspflicht für Erschließungs- oder Ausbauleistungen sowie zur Lage eines Grundstücks an einem öffentlichen Weg. Wenn Sie ein Grundstück bebauen wollen, verschaffen Sie sich mit einer Anliegerbescheinigung eine größere finanzielle Planungssicherheit.
 
 Dabei kommen folgende Abgaben beziehungsweise Beiträge in Betracht:

  • Erschließungsbeiträge (§§ 124 ff. BauGB), Straßenausbaubeiträge
  • Naturschutzrechtliche Ausgleichsabgaben (§ 135 a BauGB)
  • Umlegungsausgleichsleistungen (§ 64 BauGB)
  • Ausgleichsbeiträge (§§ 154 f. BauGB) in städtebaulichen Sanierungsgebieten
  • Bodenschutzrechtliche Ausgleichsbeträge für Grundstücke, die von Altlasten bereinigt wurden (§ 25 BSchG)
  • Ablösebeträge für Stellplatzverpflichtungen
  • Beiträge auf Grund von Leistungen des Wasser-/Abwasserzweckverbände
  • Versiegelungsabgaben
  • Walderhaltungsabgaben

Teaser

Wenn Sie ein Grundstück erwerben möchten, können Sie mit Hilfe einer bei der zuständigen Gemeinde zu beantragenden Anliegerbescheinigung in Erfahrung bringen, welche auf Bundesrecht zurückgehenden gemeindlichen Abgaben mit diesem Grundstück im Zusammenhang stehen.

Verfahrensablauf

Die Anliegerbescheinigung ist form- und fristlos bei der zuständigen Gemeinde zu beantragen unter Beifügung eines Eigentumsnachweises und eines Flurkartenauszugs.

An wen muss ich mich wenden?

Nähere Auskünfte, ob und bei welcher Stelle Sie die Bescheinigung erhalten, bekommen Sie von Ihrer Gemeinde- und Stadtverwaltung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloser Antrag mit der Anschrift des Bauherrn und der Anschrift des zu bebauenden Grundstückes
  • Eigentumsnachweis für das Grundstück (Kopie der Grundbucheintragung)
  • Bauvoranfrage (Kopie, wenn vorhanden)
  • Flurkartenauszug (Kopie)

Welche Gebühren fallen an?

Die Ausstellung von Anliegerbescheinigungen ist kostenpflichtig. Die Gebühren sind regional unterschiedlich.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es sind keine Fristen zu beachten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungszeit beträgt circa eine Woche.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.