Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Dokumente beglaubigen lassen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Dokumente (z. B. Ablichtungen, Abschriften oder Ausdrucke) können amtlich beglaubigt werden, wenn es sich handelt um

  • amtliche Urkunden deutscher Behörden zur Verwendung im Inland (für ausländische Urkunden, die im Inland sowie inländische Urkunden, die im Ausland verwendet werden sollen, gelten besondere Regelungen und Zuständigkeiten)
  • sonstige Dokumente, wenn das Dokument zur Vorlage bei einer Behörde benötigt wird

Dokumente dürfen nicht amtlich beglaubigt werden, wenn

  • die ausschließliche Zuständigkeit einer anderen Behörde gegeben ist (z. B. Personenstandsurkunden und Auszüge aus dem Liegenschaftskataster)
  • die Annahme berechtigt ist, dass der ursprüngliche Inhalt des Dokuments, dessen Ablichtung, Abschrift oder Ausdruck beglaubigt werden soll, geändert worden ist (z. B. wegen Lücken, Durchstreichungen und Einschaltungen) oder wenn der Zusammenhang eines aus mehreren Blättern bestehenden Schriftstückes aufgehoben ist

Teaser

Die Beglaubigung von Dokumenten können Sie bei der zuständigen Behörde vornehmen lassen.

An wen muss ich mich wenden?

Für die Beglaubigung von Dokumenten ist zuständig bei

  •  amtlichen Urkunden:
     o die Behörde, die die Originalurkunde ausgestellt hat (Eigenurkunde)
     o im Übrigen (Fremdurkunde) grundsätzlich das Einwohnermeldeamt
  • sonstigen Dokumenten: in der Regel das Einwohnermeldeamt

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Originale der zu beglaubigenden Dokumente
  • Kopien, Abschriften oder Ausdrucke der Originale

Welche Fristen muss ich beachten?

Beglaubigungen werden in der Regel sofort bearbeitet.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales

Fachlich freigegeben am

31.08.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.