Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Enteignung eines Grundstücks
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Enteignung ist eine Form des staatlichen Zugriffs auf Grundstücke oder auf Rechte an den Grundstücken. Bei vielen öffentlichen Aufgaben, z.B. Bau von Straßen oder Energieversorgungsleitungen, werden zur Durchführung der Maßnahme private Grundstücke benötigt. Ist eine einvernehmliche Regelung nicht möglich und droht das geplante Vorhaben deshalb zu scheitern, sehen verschiedene Gesetze eine Enteignung vor.

Durch eine Enteignung wird in das Grundrecht auf Eigentum eingegriffen. Daher ist eine Enteignung nur zulässig, wenn die Grundstücke zur Realisierung eines Vorhabens zwingend benötigt werden. Das Vorhaben muss dem Wohl der Allgemeinheit dienen (z.B. Straßenbau, Energieversorgung). Die Enteignung darf nur gegen angemessene Entschädigung erfolgen.

Teaser

Die Enteignung ist eine Form des staatlichen Zugriffs auf Grundstücke oder auf Rechte an den Grundstücken.

Verfahrensablauf

Vor einer Enteignung steht das Enteignungsverfahren. Es wird regelmäßig durch einen Antrag mit Begründung des Vorhabenträgers eingeleitet, der die Enteignung vornehmen will. Verfahrensbeteiligt sind Antragsteller, Grundstückseigentümer und alle Personen, denen an dem Grundstück, das enteignet werden soll, ein Recht zusteht. Alle Beteiligten werden angehört. In einer mündlichen Verhandlung wird versucht, eine Einigung über den Grundstücksverkauf zu erzielen. Gelingt dies nicht, erlässt die zuständige Enteignungsbehörde einen Enteignungsbeschluss. Darin regelt sie die Rechtsänderung (u.a. Eigentumsübergang) und die Entschädigung. Ist der Eigentümer mit dem Beschluss oder mit der Höhe der Entschädigung nicht einverstanden, kann er den Rechtsweg bestreiten.

Mit einer Ausführungsanordnung wird der genaue Zeitpunkt der Rechtsänderung festgelegt. Nach Bestandskraft der Ausführungsanordnung veranlasst die Enteignungsbehörde beim zuständigen Grundbuchamt die Eintragung der Rechtsänderung im Grundbuch.

An wen muss ich mich wenden?

In Thüringen ist das Landesverwaltungsamt als Enteignungsbehörde zuständig. Es regelt die Durchführung von Enteignungsverfahren einschließlich der Besitzeinweisungs- und Entschädigungsverfahren.

Zuständige Stelle

Zuständige Stelle ist die Enteignungsbehörde der jeweiligen Bundesländer, in Thüringen das Landesverwaltungsamt.

Die Enteignungsbehörde arbeitet ähnlich einem Gericht weitgehend weisungsfrei. Sie regelt die Durchführung von Enteignungsverfahren einschließlich der Besitzeinweisungs- und Entschädigungsverfahren.

Voraussetzungen

Eine Enteignung ist nur auf gesetzlicher Grundlage und allein zum Wohl der Allgemeinheit zulässig.

Eine Enteignung darf nur gegen Entschädigung ausgesprochen werden. Diese erfolgt in der Regel in Geld, ausnahmsweise ist die Gewährung von Ersatzland möglich. Die Entschädigung für Grund und Boden bemisst sich nach dessen Verkehrswert. Zu dessen Ermittlung werden i. d. R. Wertgutachten der Gutachterausschüsse herangezogen. Befinden sich Anlagen oder Aufwuchs auf den Flächen, können zusätzliche Wertgutachten z.B. von landwirtschaftlichen Sachverständigen erforderlich sein.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesverwaltungsamt

Fachlich freigegeben am

28.02.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.