Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Gewässeraufsicht
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Gewässeraufsicht beinhaltet Maßnahmen, um Gefahren für die Allgemeinheit, den Einzelnen oder für die Gewässer abzuwehren, die durch den Zustand oder die Benutzung der Gewässer, der Ufer, der Deiche, der Überschwemmungs-, Wasserschutz- und Heilquellenschutzgebiete sowie der Anlagen an Gewässern oder in diesen Gebieten hervorgerufen werden.

Bürgerinnen und Bürger, denen ein Sachverhalt bekannt wird, der mutmaßlich eine Gewässergefährdung darstellt, können diesen bei der unteren Wasserbehörde melden. Die untere Wasserbehörde wird im Rahmen der Gewässeraufsicht prüfen, ob Maßnahmen zur Gefahrenabwehr erforderlich sind und diese veranlassen.

Teaser

Wenn Ihnen möglich Gewässergefährdungen bekannt sein sollten, dann können Sie dies bei der unteren Wasserbehörde anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die untere Wasserbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

20.01.2020
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.