Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Anerkennung der Gleichwertigkeit ausländischer Schulabschlüsse beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Sie möchten in Thüringen einen Beruf erlernen? Dann kann die Anerkennung Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses für die Berufsausbildung hilfreich oder erforderlich sein. Der Arbeitgeber oder die Berufsschule kann mit der Anerkennung Ihre schulische Bildung besser einordnen.

Teaser

Wenn Sie im Ausland einen Schulabschluss erworben haben und in Thüringen wohnen, oder in Thüringen eine Berufsausbildung aufnehmen möchten, können Sie die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres ausländischen Schulabschlusses beantragen.

Verfahrensablauf

  • Die Anerkennung der Gleichwertigkeit Ihres im Ausland erworbenen Schulabschlusses können Sie schriftlich beantragen.
  • Füllen Sie hierzu den Antrag aus und senden diesen per Post mit den für die Prüfung des Antrags erforderlichen Unterlagen an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (TMBJS).
  • Das TMBJS prüft Ihren Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Unterlagen und versendet eine Eingangsbestätigung innerhalb von zwei Wochen ab Eingang des Antrags. Sofern die Unterlagen nicht vollständig sind, werden diese in der Eingangsbestätigung nachgefordert.
  • Ab Vollständigkeit der Unterlagen erfolgt die Prüfung und Bearbeitung des Antrags innerhalb von drei Monaten.
  • Nach Abschluss der Antragsbearbeitung erhalten Sie einen Bescheid mit dem Ergebnis der Prüfung und eine Bescheinigung über die Anerkennung des ausländischen Schulabschlusses. Ihre eingereichten Originaldokumente erhalten Sie ebenfalls mit dem Bescheid zurück.
  • Sofern eine Gebühr zu zahlen ist wird diese im Bescheid festgesetzt und ist innerhalb von 30 Tagen zu zahlen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an das Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport - Referat 21.

Voraussetzungen

  • Sie müssen im Ausland einen Schulabschluss erworben haben.
  • Sie müssen Ihren Schulbesuch durch offizielle Zeugnisse (Bildungsnachweise) nachweisen können.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag
  • Ausländische Bildungsnachweise im Original
  • Übersetzung der ausländischen Bildungsnachweise in die deutsche Sprache von einem in Deutschland gerichtlich zugelassenen Übersetzer/Dolmetscher im Original
  • Kopie eines gültigen Personaldokuments
  • bei Minderjährigen zusätzlich: Kopie des Personaldokuments eines Sorgeberechtigten
  • Einkommensnachweise, sofern eine Prüfung der Gebührenminderung gewünscht wird
  • Wenn Sie Ihren Namen geändert haben, reichen Sie einen Nachweis mit ein (z. B. Kopie der Heiratsurkunde).
  • Bei Antragstellung aus dem Ausland wird die Vorlage der Originalzeugnisse nicht zwingend verlangt. Es genügt eine von der deutschen Botschaft erstellte beglaubigte Kopie der Zeugnisse und eine Übersetzung aus dem Herkunftsland, die von der deutschen Botschaft mit einem Legalisationsvermerk versehen wurde.

Welche Gebühren fallen an?

Verwaltungsgebühr: EUR 50,00 - 120,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist zur Einreichung des Antrags.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 1 - 3 Monate

Rechtsbehelf

Gegen die Entscheidung der Behörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erheben. Das zuständige Verwaltungsgericht wird im Bescheid unter „Rechtsbehelfsbelehrung“ benannt.

Anträge / Formulare

Formulare vorhanden: ja

Schriftform erforderlich: ja

Formlose Antragsstellung möglich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Online-Dienste vorhanden: nein

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Bildung, Jugend und Sport

Fachlich freigegeben am

23.11.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.