Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Hochwasser / Hochwasserschutz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Hochwasserschutz geht jeden an. In den Gebieten, in denen Hochwasser auftreten kann, sollten alle Bürgerinnen und Bürger wissen, was im Ernstfall zu tun ist.

Was kann getan werden?

Informieren
  • Informieren über die eigene Gefährdung, z.B. anhand von Hochwassergefahrenkarten
  • Rundfunk, Fernsehen (Wetter-/ Unwetterwarnungen)
  • MDR-Videotext (Tafeln 535, 536)
  • Internet (https://hnz.thueringen.de/hw2.0/)
  • Mobil-App „meine Pegel“ und „meine Umwelt“
Reagieren
  • betriebliche und private Vorsorgemaßnahmen (z.B. konstruktive Maßnahmen zum Fernhalten von Oberflächenwasser vom Gebäude wie Anrampungen und Geländeverwallungen, Vermeidung ebenerdiger Gebäudeöffnungen, Erhöhung von Kellerlichtschachtoberkanten, Einbau druckwasserdichter Türen und Fenster)
  • betrieblicher und privater Hochwasserschutz im Ereignisfall (z. B. Beräumung von Kellerräumen, Sicherung von Öltanks, Abdichten von Fenstern und Türen gegen Wassereintritt, Abdichten von Entwässerungseinrichtungen gegen Rückstau)
  • Eigenschutz im Ereignisfall beachten: es besteht die Gefahr des Ertrinkens beim Aufenthalt an ausufernden Gewässern und innerhalb gefluteter Gebäude (z.B. lassen sich nach innen öffnende Türen gefluteter Räume ab gewissen Einstauhöhen nicht mehr öffnen – insbesondere in Kellerräumen besteht die Gefahr des Ertrinkens!). Zusätzlich besteht die Gefahr von Stromschlägen beim Betreten von gefluteten Räumen.
  • weitere Schutzmaßnahmen (z. B. Beräumung des Erdgeschosses, Evakuierung)
  • Beachten von Hinweisen der Einsatzkräfte (z. B. bei Evakuierungen)
  • Unterstützung der Einsatzkräfte und Nachbarschaftshilfe

Teaser

Wenn Sie sich über Hochwasserschutz informieren möchten, dann erfahren Sie hier mehr dazu.

An wen muss ich mich wenden?

Hochwasserwarn- und -meldedienst:
Hochwasser-Nachrichtenzentrale (HNZ) des Thüringer Landesamtes für Umwelt, Bergbau und Naturschutz in Jena:
  • Datensammlung, -bearbeitung und -weiterleitung, Herausgabe von Hochwasserwarnungen und Hochwasserinformationen mit Darstellung im Internet.
  • zentrale Leitstellen der Landkreise und kreisfreien Städte, betroffene Städte und Gemeinden:
    Information der Bevölkerung
Gefahrenabwehr (Wasserwehr):
Durch Hochwasser gefährdete Städte und Gemeinden haben einen Wasserwehrdienst einzurichten.
 
Abwehr von überörtlichen Gefahren (Katastrophenschutz):
Landkreise und kreisfreie Städte nach Feststellung und Bekanntgabe des Katastrophenfalls

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Landesamt für Umwelt, Bergbau und Naturschutz

Fachlich freigegeben am

20.01.2020
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.