Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kriegsgefangenenentschädigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die in den alten Bundesländern geltenden Regelungen für ehemalige Kriegsgefangene wurden durch den Einigungsvertrag nicht auf die neuen Bundesländer übertragen. Durch das Kriegsfolgenbereinigungsgesetz (KfbG) vom 21. Dezember 1992 wurde das Kriegsgefangenenentschädigungsgesetz (KgfEG) endgültig aufgehoben. Gleichzeitig wurden die Regelungen des KgfEG über die Heimkehrerstiftung in das "Gesetz über die Heimkehrerstiftung" übernommen, das am 1. Januar 1993 in Kraft trat. Mit diesem Gesetz wurden auch die ehemaligen Kriegsgefangenen in der ehemaligen DDR und Berlin (Ost), die bis dahin keine Ansprüche auf Stiftungsleistung geltend machen konnten, in den Kreis der Anspruchsberechtigten einbezogen.

Die Heimkehrerstiftung wurde zum 31. Dezember 2007 aufgelöst (BGBl. 2007 I S. 2830). Ihre Aufgaben gingen zum 1. Januar 2008 auf das Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4, in 50728 Köln über. Anträge auf eine einmalige Entschädigung an die Heimkehrer aus dem Beitrittsgebiet können dort gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Wenden Sie sich an das Bundesverwaltungsamt, Referat III B 4, in 50728 Köln.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.