Verwaltungsdienstleistungen
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Leistungsbeschreibung
Der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern bedarf einer Genehmigung gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).
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Der Betrieb von Wasserfahrzeugen zur entgeltlichen Beförderung von Personen und Sachen auf Thüringer Gewässern bedarf einer Genehmigung gemäß der Thüringer Verordnung zur Regelung der Schiff- und Floßfahrt (ThürSchiffFloßVO).
Welche Unterlagen werden benötigt?
1. den Namen, Wohnsitz oder Sitz des Antragstellers, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts außerdem den Namen und Wohnsitz der vertretungsberechtigten Personen,
2. eine Erklärung des Antragstellers, bei juristischen Personen und Gesellschaften des Handelsrechts der vertretungsberechtigten Personen, über etwaige schwebende Strafverfahren sowie darüber, dass Führungszeugnisse zur Vorlage bei der Genehmigungsbehörde nach § 30 Abs. 5 des Bundeszentralregistergesetzes beantragt wurden,
3. die Angabe über den Zweck des Unternehmens,
4. Angaben über die zu befahrenden Gewässer, die vorgesehenen Anlegestellen und den Nachweis darüber, dass die zur Verwendung vorgesehenen Landstege eine sichere Benutzung gewährleisten,
5. die Namen des Fahrtpersonals unter Angabe der jeweils vorhandenen Erlaubnisse, Berechtigungen und Qualifikationen,
6. Angaben über die Verwendung des Wasserfahrzeugs beziehungsweise der Wasserfahrzeuge,
7. den Nachweis, dass das jeweilige Wasserfahrzeug den Baubestimmungen und sonstigen Anforderungen der Binnenschiffsuntersuchungsordnung entspricht,
8. den Nachweis des Abschlusses der vorgeschriebenen Versicherungen.
Welche Gebühren fallen an?
Verwaltungskosten nach Genehmigungsaufwand
Welche Fristen muss ich beachten?
keine
Bearbeitungsdauer
4 Wochen bei vollständig eingereichten Unterlagen.
Rechtsbehelf
Wird im Genehmigungsbescheid benannt.
Anträge / Formulare
Fachlich freigegeben durch
Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft
Fachlich freigegeben am
Schiedsstelle der Stadt Sondershausen
Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.