Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Schwarzarbeit
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Was ist Schwarzarbeit?
Den Tatbestand der Schwarzarbeit erfüllt schon derjenige, der

  • seiner Verpflichtung zur Anzeige vom Beginn des selbstständigen Betriebes eines stehenden Gewerbes (§ 14 GewO) nicht nachkommt,
  • die erforderliche Reisegewerbekarte (§ 55 GewO) nicht erworben hat,
  • ein zulassungspflichtiges Handwerk als stehendes Gewerbe selbstständig betreibt, ohne in die Handwerksrolle eingetragen zu sein (§ 1 HWO),
  • Leistungen missbraucht,
  • Steuern hinterzieht oder
  • diverse Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger verletzt.

Teaser

Sie können Schwarzarbeit selbstständig melden. Dies wird dann aufgrund Ihrer Hinweise durch die zuständige Stelle geprüft.

An wen muss ich mich wenden?

Wo kann man Schwarzarbeit anzeigen?
Meldestelle Schwarzarbeit und Lohndumping im Hotel- und Gaststättengewerbe unter Hotline:
0 18 01/14 15 16

Wer auf Baustellen Schwarzarbeiter vermutet, kann seinen Verdacht bei der von der IG Bau geschalteten Hotline loswerden.
Anrufe werden werktags von 7 bis 20 Uhr und samstags von 9 bis 18 Uhr unter
08 00/4 42 28 02 (gebührenfrei) entgegen genommen.

Oder Sie schicken eine E-Mail an kontrolle@igbau.de.


Auch Hinweise aus anderen Bereichen werden bei beiden Meldestellen entgegengenommen und an die zuständigen Behörden zur Überprüfung weitergeleitet. Darüber hinaus können Sie sich auch an die örtlich zuständige untere Gewerbebehörde (Gewerbeamt) wenden. Meldungen werden auf Wunsch vertraulich behandelt.

Zuständige Stellen:
Für die Bekämpfung der Schwarzarbeit sind in Deutschland einerseits die Bundeszollverwaltung und andererseits die nach Landesrecht zuständigen Behörden (i. d. Regel die Ordnungsämter der Landkreise, Kreisfreien Städte) zuständig.

Im Arbeitsbereich des Zoll ist die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) vertreten. Die originäre Zuständigkeit des Zolls bezieht sich auf Schwarzarbeit im Zusammenhang mit Leistungsmissbrauch, Steuerhinterziehung, Verletzung diverser Mitteilungspflichten gegenüber dem Sozialleistungsträger.

Die FKS ist in Thüringen erreichbar unter:

Hauptzollamt Erfurt
- Finanzkontrolle Schwarzarbeit
Am Tannenwäldchen 50
99096 Erfurt

Postanschrift:
Postfach 90 04 06
99107 Erfurt

Telefon: 0361/60 176 - 0
Fax:  0361/ 60 176 - 910
Email: poststelle.hza-erfurt@zoll.bund.de

Die Bekämpfung der Schwarzarbeit wird in Thüringen durch das Thüringer Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Technologie für die nach Landesrecht zuständigen Behörden koordiniert. Dazu arbeiten die Ordnungsämter mit den unterschiedlichsten Behörden zusammen. Zu nennen sind hier die Hauptzollämter, Gewerbe-, Arbeits- und Sozialämter, Polizei, Handwerkskammern, Berufsgenossenschaften sowie die Finanzbehörden und Rentenversicherungsträger (ehemals: LVA, BfA).

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.