Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Steuervordrucke
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für das Besteuerungsverfahren sind unterschiedliche Vordrucke für Steuererklärungen, Steueranmeldungen oder Anträge und Bescheinigungen erforderlich, die abhängig von den einzelnen Steuerarten sind.

Die Thüringer Finanzverwaltung empfiehlt, die Steuererklärungen in elektronischer Form zu erstellen. Dafür können Sie das von der Finanzverwaltung kostenfrei bereitgestellte Angebot ELSTER (Elektronische Steuererklärung) nutzen. Dort finden Sie auch eine Übersicht zu Angeboten anderer Anbieter.

Nach der Registrierung im ELSTER-Online Portal entfallen der Ausdruck und der Postversand der Formulare. Die Übermittlung der Steuererklärung erfolgt auf einem gesicherten elektronischen Weg. Weitere Vorteile bieten der Belegabruf (vorausgefüllte Steuererklärung) und die elektronische Übermittlung der Bescheiddaten.

Alle aktuellen Informationen sowie umfangreiche Hilfe zu diesem Verfahren erhalten Sie unter www.elster.de.

Möchten Sie dennoch Ihre Steuererklärung in Papierform abgeben, stehen Ihnen die Formulare im Vordruckservice zur Verfügung. Diese werden grundsätzlich online angezeigt und können am PC ausgefüllt werden. Ein direktes Versenden an das Finanzamt ist jedoch nicht möglich. Sie müssen zum Einreichen Ihrer Steuererklärung das ausgefüllte Dokument ausdrucken und auf dem Postweg an das Finanzamt versenden.

Alternativ liegen die Steuererklärungsvordrucke auch zur Abholung in den Thüringer Finanzämtern aus.

Anträge / Formulare

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Finanzministerium

Fachlich freigegeben am

27.10.2017
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.