Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Sondernutzung von Straßen - Veranstaltungen im öffentlichen Verkehrsraum Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.

Teaser

Für die Durchführung von Veranstaltungen im öffentlichen Straßenraum, für welche die Straße über den verkehrlichen Gemeingebrauch hinaus genutzt werden soll, ist eine Erlaubnis einzuholen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Straßenverkehrsbehörden
  • der Landkreise und kreisfreien Städte,
  • der großen kreisangehörigen Städte Altenburg, Gotha, Ilmenau, Mühlhausen/Thüringen, Nordhausen,
  • der Gemeinden Apolda, Arnstadt, Bad Langensalza, Bad Salzungen, Eisenberg, Heilbad Heiligenstadt, Hildburghausen, Meiningen, Pößneck, Rudolstadt, Saalfeld, Schmölln, Sondershausen, Sonneberg, Schmalkalden, Sömmerda, Waltershausen, Zella-Mehlis, Zeulenroda-Triebes.
Beim Thüringer Landesverwaltungsamt ist eine Erlaubnis einzuholen, sobald die Veranstaltung das Territorium mehrerer Straßenverkehrsbehörden betrifft.
 
Bei länderübergreifenden Veranstaltungen ist der Antrag in dem Bundesland einzureichen, in dem die Veranstaltung beginnt.

Welche Fristen muss ich beachten?

Anträge sind spätestens sechs Wochen vor Durchführung einzureichen.

Was sollte ich noch wissen?

Der Abschluss einer Veranstaltungshaftpflichtversicherung ist erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

08.11.2022
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.