Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Verwendung des Landeswappens Genehmigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Am 10. Januar 1991 beschloss der Thüringer Landtag das Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen, veröffentlicht im Gesetzblatt für das Land Thüringen Nr. 1/1991.
Danach zeigt das Thüringer Landeswappen einen aufrecht stehenden, achtfach rot-silbern gestreiften, goldgekrönten und goldbewehrten Löwen auf blauem Grund, umgeben von acht silbernen Sternen.

Fällt bei erster Betrachtung dieses Wappens zunächst eine gewisse Ähnlichkeit mit dem Wappen des Landes Hessen auf, zeigen sich bei genauem Vergleich jedoch vier wichtige Unterschiede:
Der hessische Löwe ist zehnfach quergestreift, wobei diese Streifung von oben her mit Silber beginnt, er ist ungekrönt, und auf den Schildgrund sind keine Sterne gestreut.

Auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen zum Thüringer Landeswappen ist die Verwendung des Landeswappens ausschließlich den Behörden und Dienststellen des Landes vorbehalten.

Für die Nutzung durch Dritte wurde durch die Landesregierung ein Thüringer Wappen für alle, das so genannte Thüringen-Signet, entwickelt, welches aus dem Internet herunter geladen sowie kosten- und genehmigungsfrei durch Jedermann verwendet werden kann. Sie finden dieses auf der Homepage des Freistaates Thüringen.

Thüringer Staatskanzlei - Öffentlicher Bereich zum Corporate Design des Freistaats Thüringen
Hier finden Sie mehr über die Entstehung des Thüringer Landeswappens sowie eine Abbildung.

Teaser

Die Verwendung des Thüringer Landeswappens ist nur den Stellen des Landes erlaubt. Das sogenannte Thüringen-Signet darf hingegen von jeder/m benutzt werden.

Rechtsgrundlage

Gesetz über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen vom 30.01.1991, GBl. S. 1
Verordnung zur Ausführung des Gesetzes über die Hoheitszeichen des Landes Thüringen (AVHz)

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Staatskanzlei

Fachlich freigegeben am

18.02.2016
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.