Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Kraftfahrzeugzulassung - Neufahrzeuge zulassen (Kraftfahrzeug Zulassung erstmalig)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen Straßen nur in Betrieb gesetzt werden, wenn sie zum Verkehr zugelassen sind. Die Zulassung wird von der Zulassungsbehörde auf Antrag erteilt, wenn das Fahrzeug einem genehmigten Typ entspricht oder eine Einzelgenehmigung erteilt ist und eine Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung besteht. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Die Zulassung eines fabrikneuen Fahrzeugs wird als Erstzulassung bezeichnet.

Teaser

Wenn Sie Ihr fabrikneues Fahrzeug zugelassen haben möchten (Erstzulassung), dann müssen Sie einen Antrag bei der Zulassungsbehörde stellen. Die Zulassung erfolgt durch Zuteilung eines Kennzeichens und Ausfertigung einer Zulassungsbescheinigung.

Verfahrensablauf

Sie können den Antrag auf Zulassung persönlich stellen oder auch einen Vertreter mit Ihrer schriftlichen Vollmacht beauftragen.

Soweit ein Antragsformular notwendig ist, können Sie sich dieses vorab bei der Zulassungsbehörde besorgen und zu Hause ausfüllen. Je nach Angebot Ihrer Zulassungsbehörde steht ein Download-Formular oder ein Online-Dienst über das Internet zur Verfügung.

Wenn Sie ein Wunschkennzeichen reservieren möchten, kann dies schon vor der Neuzulassung , je nach Angebot der Zulassungsbehörde, persönlich, schriftlich und/oder telefonisch sowie als Online-Dienst über das Internet erfolgen.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Kfz-Zulassungsbehörde Ihres Landkreises bzw. Ihrer kreisfreien Stadt.

  • Für natürliche Personen gilt die Kfz-Zulassungsbehörde des Hauptwohnsitzes.
  • Juristische Personen, Firmen oder Behörden können am Sitz der Firma/Behörde oder des Ortes der beteiligten Niederlassung/Dienststelle ihr Fahrzeug zulassen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • ggf. ausgefüllte Antragsformulare
  • gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass des Fahrzeughalters; bei Vorlage des Reisepasses zusätzlich eine aktuelle Meldebescheinigung)
  • Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief) oder Betriebserlaubnis (bei zulassungsfreien Fahrzeugen)
  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (auch Certificate of Conformity (CoC) genannt) Papier (EG-Übereinstimmungserklärung) oder eine Typ-Datenbestätigung vom Kraftfahrt-Bundesamt
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)  des Haftpflichtversicherers
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat) bzw. Bescheinigung vom zuständigen Finanzamt über die Nichtnotwendigkeit

Weitere Auskünfte erteilt Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Ggf. sind z.B. zusätzlich vorzulegen:

  • bei Vertretung durch einen Dritten:
    Ihre schriftliche Vollmacht und Ihr Ausweisdokument (im Original oder in beglaubigter Kopie); der Bevollmächtigte selbst muss sich mit seinem gültigen Personalausweis/Reisepass ausweisen können.
  • bei Zulassung auf Minderjährige:
    die schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten und deren Personalausweise (im Original); ggf. eine Bescheinigung über das alleinige Sorgerecht (sog. "Negativbescheinigung") bei Alleinerziehenden
  • für Firmen (GmbH, AG, OHG):
    Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung und Vollmacht des Geschäftsführers
  • für Vereine:
    Auszug aus dem Vereinsregister, Personalausweis und Vollmacht des benannten Vertreters/der Vertretenden
  • für Gesellschaften bürgerlichen Rechts:
    Gesellschaftervertrag und Vollmacht und Erklärung, auf welche natürliche Person die Zulassung erfolgen soll (von allen Gesellschaftern durch Unterschrift bestätigt)
  • bei Änderungen am Fahrzeug: ein Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme). Hierzu muss gesondert eine Betriebserlaubnis beantragt werden)

Welche Gebühren fallen an?

Die Zulassung eines Neufahrzeugs ist gebührenpflichtig. Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt Ihnen Ihre zuständige KfZ-Zulassungsbehörde.

Die Kosten für die Kennzeichenschilder sind in den Gebühren nicht enthalten.

Was sollte ich noch wissen?

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Ihre örtlich zuständige Zulassungsbehörde.

Seit dem 01.10.2019 ist es Privatpersonen möglich, Neuzulassungen online durchzuführen. Bitte beachten Sie, dass hier andere Voraussetzungen (§ 15i f. FZV) zu erfüllen sind.

Bestehen Kfz-Steuerrückstände oder haben Sie Rückstände von Gebühren und Auslagen aus vorhergegangenen Zulassungsvorgängen verweigert die Zulassungsbehörde die Zulassung, bis Sie diese beglichen haben.
 
 Wenn jemand für Sie Ihr Fahrzeug zulässt, muss der Bevollmächtigte eine schriftliche Vollmacht von Ihnen vorlegen. Diese muss auch eine Einverständniserklärung enthalten, dass die Zulassungsbehörde den Bevollmächtigten über diese eventuell bestehenden rückständigen Gebühren und Auslagen informieren darf.
 

Fachlich freigegeben durch

Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft

Fachlich freigegeben am

20.10.2021
Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.