Bürgerservice Thueringen

Verwaltungsdienstleistungen

Hier finden Sie die für Ihre Verwaltungsdienstleistungen zuständige Stelle.

Bezeichnung:
Vollstreckung von Steuerschulden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Finanzbehörde ist gesetzlich verpflichtet, Steuern nicht nur gleichmäßig festzusetzen, sondern auch gleichmäßig zu erheben. Werden förmlich festgestellte Ansprüche der Finanzverwaltung nicht freiwillig erfüllt, bedient sich die Finanzbehörde daher des Einsatzes hoheitlicher Machtmittel.

Vollstreckungsvoraussetzungen:

  • Es muss sich um einen vollstreckbaren Verwaltungsakt handeln.
  • Die Leistung muss fällig sein.
  • Es muss grundsätzlich ein Leistungsgebot vorliegen.
  • Das Leistungsgebot muss bekannt gegeben worden sein.
  • Seit der Bekanntgabe muss eine Schonfrist von einer Woche verstrichen sein.

Vollstreckungsmaßnahmen:

Zwangsvollstreckung in

  • bewegliche Sachen und Wertpapiere,
  • Geld- und andere Forderungen und Vermögensrechte,
  • das unbewegliche Vermögen,
  • das gesamte Vermögen (Insolvenzverfahren).

Mehrere Vollstreckungsmaßnahmen können in der Regel gemeinsam ergriffen werden.

An wen muss ich mich wenden?

Vollstreckungsbehörde ist das Finanzamt, das den Verwaltungsakt erlassen hat.

Welche Gebühren fallen an?

Aufwendungen, die der Vollstreckungsbehörde durch ein Vollstreckungsverfahren gegen den Schuldner erwachsen, fallen dem Vollstreckungsschuldner zur Last.

Rechtsgrundlage

6. Teil der Abgabenordnung - AO (§§ 249 bis 346 AO)

Was sollte ich noch wissen?

Internet-Auktion:
Unter der Internet-Adresse https://www.zoll-auktion.de/ werden Gegenstände, die die Vollstreckungsstellen im Rahmen der Zwangsvollstreckung gepfändet haben, versteigert. Parallel zur Versteigerung im Internet werden sporadisch öffentliche Versteigerungen am jeweiligen Finanzamtsort durchgeführt.

Aktuell gewählt: Sondershausen (9970..)

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Schiedsstelle der Stadt Sondershausen

Die Schiedsstelle der Stadt Sondershausen befindet im Gebäude der Stadtbibliothek (Am Schlosspark 19).
Die Stelle ist telefonisch unter 03632/717335 erreichbar.
Darüber hinaus bieten die Schiedspersonen an jedem ersten Dienstag im Monat, in der Zeit von 15.00 bis 17.00 Uhr, Sprechzeiten an.
Termine können nach vorheriger telefonischer Absprache auch individuell vereinbart werden.